19. März 2024

E-Nummern – Was verbirgt sich dahinter?

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Wer kennt das nicht:

Man hat eine Verpackung vor sich, schaut sich die Zutatenliste an und findet einige E-Nummern. Doch was verbirgt sich hinter diesen Abkürzungen? Diese Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. 316 E-Nummern – ihre Bedeutung, ihr Einsatz und Informationen über ggfs. vorhandene Bedenklichkeiten.

In Kürze:

E-Nummern werden in der europäischen Union zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen verwendet. Zusatzstoffe sind dazu bestimmt, Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit , ihren Eigenschaften oder ihren Wirkungen zu beeinflussen. Dazu werden sie in verschiedene Kategorien eingeteilt (s.u.). Verdickungsmittel verändern beispielsweise die Beschaffenheit, Farbstoffe das Aussehen und Konservierungsmittel die Haltbarkeit von Lebensmitteln.

Bei den E-Nummern handelt es sich um einen Code, mit dem die derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe nummeriert und gekennzeichnet werden. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB, in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung ZzulV und in der Zusatzstoffverkehrsverordnung ZVerkV sowie weiteren Verordnungen geregelt. Hierbei handelt es sich um Positivlisten, d.h. grundsätzlich ist die Verwendung von Zusatzstoffen untersagt, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt.

Generell unterscheidet das Gesetz zwischen Farbstoffen, Süßungsmitteln und anderen Zusatzstoffen. Die Gruppe der “anderen Zusatzstoffe” ist die größte, darunter fallen Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Festigungsmittel, Feuchthaltemittel, Füllstoffe, Geliermittel, Geschmacksverstärker, Komplexbildner, Konservierungsmittel, modifizierte Stärken, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Schaummittel, Schaumverhüter, Schmelzsalze, Stabilisatoren, Trägerstoffe einschließlich Trägerlösungsmittel, Treib- und Packgase, Trennmittel, Überzugsmittel und Verdickungsmittel.

Wovon hängt die Zulassung ab?

Derzeit sind 316 Stoffe als Zusatzstoffe zugelassen. Die Zulassung eines Stoffes durch die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, erfolgt nur, wenn der Stoff nachweislich gesundheitlich unbedenklich sowie technologisch notwendig ist und der Verbraucher durch die Verwendung des Zusatzstoffes nicht getäuscht wird.

Kennzeichnung der Zusatzstoffe

In der Regel müssen Zusatzstoffe vorrangig (bei verpackten Lebensmitteln) im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Bei lose verkauften Waren reicht ein Schild auf oder neben dem Lebensmittel. Bei Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten im Gastronomiebetrieb ist auf Speise- oder Getränkekarten die Angabe in Fußnoten ausreichend, wenn in der Verkehrsbezeichnung, also dem Namen des Produkts auf der Karte, darauf verwiesen wird.

Ausnahmen

Es müssen übrigens nicht immer alle Zusatzstoffe angegeben werden: Wenn z.B. die technologische Wirkung im Endprodukt nicht mehr vorhanden ist, kann der Hersteller den Zusatzstoff verschweigen. Ein Beispiel dafür ist der Zusatzstoff E 1202, Polyvinylpolypyrrolidon, PVPP, der u.a. auch in Bier eingesetzt werden darf, das nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde. PVPP wird als Stabilisator eingesetzt, um Trübstoffe aus dem Bier zu entfernen, also um ein besonders klares Bier herzustellen.

Kategorisierung der Zusatzstoffe

Im Prinzip hat jeder der 316 zugelassenen Zusatzstoffe eine eigene Wirkung. Generell lassen sie sich nach ihrer Wirkungsweise kategorisieren, wobei jedoch nicht jeder Stoff eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden kann, sondern viele Stoffe zu mehreren Kategorien zählen.

Kategorien

E-Nummern

 

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