19. März 2024

Völkermord-Gesetz in Frankreich verfassungswidrig

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28.02.2012 – 17:34 Uhr
Das französische Gesetz, das die Leugnung des "Völkermords" an
den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Damit
kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf
protestiert hatte, nicht in Kraft treten. (Archivbild)

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Das französische Gesetz, das die Leugnung des “Völkermords” an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Damit kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf protestiert hatte, nicht in Kraft treten. (Archivbild)

 © Lionel Bonaventure – AFP

Der französische Verfassungsrat hat das umstrittene Gesetz gekippt, das die Leugnung des “Völkermords” an den Armeniern in Frankreich unter Strafe stellt. Das Gesetz verstoße gegen die Meinungsfreiheit, urteilte das höchste Verfassungsgremium in Paris. Die Türkei, die massiv gegen das Gesetz protestiert hatte, begrüßte die Entscheidung.

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Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Das Gesetz sah für das Leugnen eines in Frankreich anerkannten Völkermordes eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.

Der Verfassungsrat urteilte nun, es bestehe die Gefahr, dass jegliche Leugnung eines Völkermordes, der vom Gesetzgeber anerkannt würde, unter das Gesetz fallen würde. Der Verfassungsrat mische sich nicht in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers ein. Der Rat verwies mit Blick auf das französische Gesetz zum Holocaust darauf, dass dieser Völkermord nicht von Frankreich, sondern international anerkannt worden sei.

Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords an den Armeniern entschieden zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus. Gegen das Gesetz hatten mehr als hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung des Verfassungsrats wurde daher in der Türkei begrüßt.

Dieser habe “die richtige Entscheidung getroffen”, schrieb Vize-Premier Bülent Arinc in einer Nachricht über Twitter. Mit der Entscheidung sei eine “womöglich schwere Krise in den türkisch-französischen Beziehungen abgewendet” worden. Das Vorhaben sei von Beginn an “absurd” gewesen”. Außenminister Ahmet Davutoglu erklärte, er hoffe, dass aus dem Urteil “eine Lehre gezogen wird”.

Die Türkei hatte Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy vorgeworfen, das Gesetz aus wahltaktischen Gründen voranzutreiben, da er sich damit die Stimmen der mehr als 400.000 armenischstämmigen Wähler bei der Präsidentschaftswahl im April und Mai sichern wolle. Die Türkei drohte für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt, verschärfte Sanktionen gegen Frankreich sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Sarkozy hatte bereits für den Fall des Scheiterns ein neues Gesetz angekündigt. Nach der Entscheidung vom Dienstag beauftragte er die Regierung, einen neuen Gesetzestext auszuarbeiten, wie der Elysée-Palast mitteilte.

Quelle: 2012 AFP

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