27. April 2024

Kennzeichnung von Lebensmitteln – Was verbirgt sich dahinter?

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Seit dem 1. Juli 2007 dürfen Lebensmittelhersteller nur mit Aussagen für ihre Produkte werben, die auch wissenschaftlich belegt sind. Die “Health Claims”-Verordnung regelt, welche Voraussetzungen für die Verwendungen von gesundheitsbezogenen Angaben erfüllt sein müssen.

Arm an gesättigten Fettsäuren

Ein Lebensmittel, das “arm an gesättigten Fettsäuren” ist, enthält insgesamt maximal 1,5 g gesättigte Fettsäuren pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) oder maximal 0,75 g gesättigte Fettsäuren pro 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln). In beiden Fällen dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren insgesamt nicht mehr als 10 % des Brennwertes liefern.

Ballaststoffquelle

Wenn ein Lebensmittel als “Ballaststoffquelle” bezeichnet wird, muss es mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) oder mindestens 1,5 g Ballaststoffe pro 100 kcal (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten.

Energiearm

Ein “energiearmes” Lebensmittel darf in fester Form nicht mehr als 40 kcal pro 100 g enthalten und in flüssiger Form nicht mehr als 20 kcal pro 100 ml.

Energiefrei

Der Begriff “energiefrei” wird für Getränke verwendet, die nicht mehr als 4 kcal pro 100 ml enthalten.

Enthält [Name des Nährstoffs oder der anderen Substanz]

Falls eine Substanz nachgewiesenermaßen eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung hat, die noch nicht anderweitig in der Health Claims Verordnung geregelt ist, kann mit “Enthält …” darauf hingewiesen werden.

Erhöhter [Name des Nährstoffs]-Anteil

Nährstoffe, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind und deren Gehalt mindestens 30 % höher als in einem vergleichbaren Produkt ist, können durch “Erhöhter …-Anteil” kenntlich gemacht werden.

Fettarm

“Fettarm” sind Lebensmittel, die – in fester Form – weniger als 3 g Fett pro 100 g enthalten bzw. – in flüssiger Form – weniger als 1,5 Fett pro 100 ml. Ausnahme ist hier die teilentrahmte Milch, die auch bei einem Gehalt von 1,8 g Fett pro 100 ml noch mit “fettarm”‘ deklariert werden darf.

Fettfrei

“Fettfrei” ist ein Produkt, das nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthält.

Frei von gesättigten Fettsäuren

“Frei von gesättigten Fettsäuren” sind Lebensmittel, die in der Summe nicht mehr als 0,1 g gesättigte Fettsäuren und trans-Fettsäuren pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten.

Hoher Ballaststoffgehalt

Lebensmittel mit einem “hohen Ballaststoffgehalt” müssen (in fester Form) mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g bzw. (in flüssiger Form) mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthalten.

Hoher Proteingehalt

Bei Lebensmitteln mit einem “hohen Proteingehalt” muss der Proteinanteil mindestens 20 % des Gesamtbrennwertes ausmachen.

Hoher [Name des Vitamins/der Vitamine] und/oder [Name des Mineralstoffs/der Mineralstoffe]-Gehalt

Bei Lebensmitteln mit einem “hohen …-Vitamin und/oder …-Mineralstoffgehalt” sollte man durch den Verzehr von 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) des Produkts 30 % der Tagesdosis des angegebenen Stoffs decken können.

Kochsalzarm

Ein “kochsalzarmes” Lebensmittel darf nicht mehr als 0,3 g Kochsalz pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten. “Kochsalzarmes” Mineralwasser darf maximal 0,005 g Kochsalz pro 100 ml enthalten.

Kochsalzfrei

Ein “kochsalzfreies” Lebensmittel darf nicht mehr als 0,013 g Kochsalz pro 100 g enthalten.

Leicht

Bei einem Lebensmittel, das den Zusatz “leicht” trägt, müssen die Eigenschaften angegeben werden, durch die das Lebensmittel “leichter” als ein vergleichbares Propdukt ist. Generell muss der angegebene Anteil mindestens 30 % unter dem des Vergleichsprodukts liegen. So enthält beispielsweise ein “leichter” Frischkäse mindestens 30 % weniger Fett als ein “Standard-Frischkäse”.

Natriumarm

Ein “natriumarmes” Lebensmittel darf nicht mehr als 0,12 g Natrium pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten. “Natriumarmes” Mineralwasser darf maximal 0,002 g Natrium pro 100 ml enthalten.

Natriumfrei

Ein “natriumfreies” Lebensmittel darf nicht mehr als 0,005 g Natrium pro 100 g enthalten.

Natürlich

Wenn ein Lebensmittel von Natur aus die im Anhang der Health Claims Verordnung aufgeführte/n Bedingung/en für die Verwendung einer nährwertbezogenen Angabe erfüllt, so darf der Aufdruck “natürlich” vorangestellt werden. Dies kann z.B. bei Säften der Fall sein, die natürlich reich an Vitaminen sind oder bei Vollkornprodukten, die natürlich reich an Ballaststoffen sind.

Ohne Fett

“Ohne Fett” ist ein Produkt, das nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthält.

Ohne Zuckerzusatz

Lebensmitteln “ohne Zuckerzusatz” dürfen keine Mono- oder Disaccharide oder andere Lebensmittel mit süßender Wirkung zugesetzt werden. Sollte das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthalten, sollte dies durch den Hinweis “Enthält von Natur aus Zucker” auf dem Etikett deutlich gemacht werden.

Proteinquelle

Wenn ein Lebensmittel als “Proteinquelle” bezeichnet wird, muss der Proteinanteil mindestens 12 % des gesamten Brennwertes ausmachen.

Reduzierter [Name des Nährstoffs]-Anteil

Bei einem Lebensmittel, bei dem der Anteil eines Nährstoffs reduziert wurde, muss diese Reduktion mindestens 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmachen. Falls Natrium (oder Salz) reduziert werden, reicht eine Reduktion um 25 % und bei Mikronährstoffen um 10 % um den reduzierten Anteil deklarieren zu dürfen.

Reich an Ballaststoffen

Lebensmittel, die “reich an Ballaststoffen” sind, müssen (in fester Form) mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g bzw. (in flüssiger Form) mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthalten.

Reich an Eiweiß

Bei Lebensmitteln, die “reich an Eiweiß” sind, muss der Proteinanteil mindestens 20 % des Gesamtbrennwertes ausmachen.

Sehr kochsalzarm

Ein “sehr kochsalzarmes” Lebensmittel darf nicht mehr als 0,102 g Kochsalz pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten. Bei natürlichem Mineralwasser und anderem Wasser darf diese Angabe nicht verwendet werden.

Sehr natriumarm

Ein “sehr natriumarmes” Lebensmittel darf nicht mehr als 0,04 g Natrium pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten. Bei natürlichem Mineralwasser und anderem Wasser darf diese Angabe nicht verwendet werden.

Von Natur aus…

Wenn ein Lebensmittel natürlicherweise die im Anhang der Health Claims Verordnung aufgeführte/n Bedingung/en für die Verwendung einer nährwertbezogenen Angabe erfüllt, so darf der Aufdruck “von Natur aus” vorangestellt werden. Dies kann z.B. bei Säften der Fall sein, die von Natur aus reich an Vitaminen sind oder bei Vollkornprodukten, die von Natur aus reich an Ballaststoffen sind.

Zuckerarm

“Zuckerarme” Lebensmittel dürfen nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 2,5 g Zucker pro 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten.

Zuckerfrei

“Zuckerfreie” Lebensmittel dürfen nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthalten.

[Name des Vitamins / der Vitamine]-quelle

mind. 15 % der empfohlenen Tagesdosis (RDA) eines Vitamins oder Mineralstoffes; ist das Lebensmittel angereichert, heißt es “mit Vitamin C angereichert”

[Name des Vitamins/der Vitamine] und/oder [Name des Mineralstoffs/der Mineralstoffe]-Quelle

Bei Lebensmitteln, die als “Vitamin- und/oder Mineralstoff-Quelle” bezeichnet werden, sollte man (in der Regel) durch den Verzehr von 100 g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) des Produkts 15 % der Tagesdosis des angegebenen Stoffs decken können.

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