27. April 2024

Zensus 2011

Jeder kann die Auskunft zum Zensus 2011 verweigern! (bitte blaue Schrift googeln, um zu prüfen!)

Das ZensG 2011 sieht zwar vor, daß eine Auskunftspflicht besteht, doch wenn jemand die Auskunft verweigern möchte, so kann diese nicht aufgrund des ZensG 2011 mit einem Bußgeld oder mit einem Zwangsgeld gegen ihn geahndet werden. Eine solche Vorgehensweise ist schlicht weg nicht normiert!

Auch finden wir keine Angaben im ZensG 2011 über die Zitierung eines Vollstreckungsgesetzes, um Auskunftsunwillige durch Nötigung und Erpressung zu einer Auskunft zu zwingen.

Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 2.2 und 14 GG wie diese in den Medien beschrieben werden, müssen (und nicht können) gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unter Angaben der eingeschränkten Grundrechte aus dem GG in dem Gesetz, das Grundrechtseingriffe vorsieht, genannt werden. Bei einem Verstoß gegen diese formelle Gültigkeitsvorrausetzung ist das betreffende Gesetz mit dem Tag seiner Inkrafttretung ungültig und nichtig.

Bemerkenswert ist das  Zitat von Prof. Dr. Rupert Scholz, Staatsrechtler vom 23.04.2010 in AUTO-Bild

Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.

Ich nehme an, daß zum ZensG 2011 das BStatG von 1987 als Grundlage zur Durchsetzung der Auskunftspflicht dienen soll, obwohl es dem ZensG 2011 an einem diesbezüglichen Hinweis mangelt – ein Verstoß gegen die Normenklarheit. Diese unzulässigen Verschachtelungen zur Umgehung des Grundgesetztes wollte der Parlamentarische Rat ausschließen und aus diesem Grund fand der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 seine Aufnahme in das Bonner Grundgesetz der da lautet:

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das

Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Das BStatG von 1987 greift mit den §§ 22 und 23 in die Grundrechte aus Art. 2.2 und Art. 14 GG ein, ohne diese Grundrechtseinschränkungen zu zitieren. Das hat zur Folge, daß das BStatG seit 1987 ungültig und nichtig ist.

Nach freiheitlich, demokratischen Grundsätzen ist eine Auskunftsverweigerung zum ZensG 2011 legitim und kann nicht durch Nötigung und Erpressung erzwungen werden, da eine normative Grundlage für ein Erzwingungsverfahren nicht existiert.

Jeder kann die Auskunft zum Zensus 2011 verweigern!

 

Mit herzlichen Grüßen

Arne Hinkelbein

Relystraße 37  – 64720 Michelstadt

Tel 06061.56-60 –  Fax 06061.56-53

info@hinkelbein.de  –  www.hinkelbein.de

 

Stasi war gestern – Zensus ist heute

FAKTEN:  (bitte blaue Schrift googeln, um zu prüfen!)

–  Die BRD ist kein STAAT und ist noch immer besetzt durch die Alliierten und Deutschland hat noch keinen Friedensvertrag,

–  unsere Staatsangehörigkeit ist nicht ’deutsch‛, sondern unsere Nationalität ist deutsch,

–  alle Deutschen sind Staatsangehörige des Deutschen Reiches, doch derzeit gleichgeschaltet und damit recht- und heimatlos -> Neues Staatsrecht 1934! (siehe hier: !! Der Schlüssel für das Tor in unsere Freiheit !!

–  wir werden als PERSONAL der BRD geführt und tragen deshalb einen Bundespersonalausweis und sind Bundesbürger,

–  Bürger kommt von bürgen – bürgen wir für die BRD – Schulden?,

–  das Grundgesetz (GG) ist nicht unsere deutsche Verfassung siehe Art. 146 GG

–  gem. Art. 133 GG ist die BRD nur eine von den Alliierten beauftragte Wirtschafts- und Verwaltungseinheit,

–  die BRD Regierenden machen sich des Volks-, Landes- und Hochverrats und des Völkermordes gem. § 220a, StGB 1954, am Deutschen Volk schuldig, weil Sie es zulassen, daß das deutsche Volk staatenlos gehalten wird, von fremdländischen Kulturen überrollt wird und durch bzw. von der EU regiert werden soll,

–  sämtliches Eigentum der Deutschen ist noch immer durch die Alliierten seit dem Kriegsende beschlagnahmt! (SHAEF-Gesetz Nr. 52)

–  Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher benötigen eine Legitimation (SHAEF-Ges. Nr. 2, Art. V, Satz 9),

–  es gibt keine Staatsgerichte (§ 15 GVG ist bereits 1950 weggefallen), Nebengerichte sind unstatthaft (§ 16 GVG ist noch gültig)

–  Politiker müssen sich für ihr tun und handeln nicht verantworten (§ 27 PartG, i.V.m. § 54, S.2 und §§ 61-63 BGB) und werden nicht bestraft. ABER DER TAG DER VERANTWORTUNG KOMMT!!!

–  wir werden täglich durch CHEMTRAILS, Vogel- und Schweinegrippe, Botulismus, Rinderwahn, EHEC, Nahrung, Wasser, Medizin und vieles andere mehr vergiftet.

 

DEUTSCHE

Wann werdet Ihr endlich wach? Wie lange wollt Ihr Euch noch belügen und betrügen, Euch ausplündern, ausbluten und schächten lassen?

 

“Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.”

Abraham Lincoln (1809 – 1865)

DER ZENSUS – Cui bono? (wem nützt er?)

Der Zensus ist nichts weiter als ein Mittel, um das Vermögen in Deutschland für die EU festzustellen. Durch den Zensus sollen aus dem deutschen Volk 900 Milliarden Euro generiert werden. Das schon für 2012 als GEZ-Ersatz angekündigte Haushaltsgeld ist der erste Schritt. Jeder Haushalt, egal ob er Rundfunkgeräte hat oder nicht, soll nach Auswertung des Zensus‛ ein Haushaltsgeld entrichten, welches sich nach dem Vermögen des jeweiligen Haushaltes richtet. Jeder (vermeintliche) Eigentümer von Immobilien wird mit ein- oder mehrmaligen Zwangsabgaben auf sein Eigentum belastet, bei Weigerung der Zahlung erfolgt eine Eintragung im Grundbuch (Zwangshypothek) bis hin zur Zwangsenteignung, was heute schon gängige Praxis ist. Jeder, der sich weigert, wird mit einer Geldstrafe belegt, die jeglicher Gesetzesgrundlage entbehrt, denn die BRD ist eine uns vorgegaukelte Staatssimulation ohne Rechtsgrundlage, aber mit Willkür und Waffengewalt.

Es soll festgestellt werden, wieviel Deutsche und Ausländer in der BRD leben, wieviel Wohnraum nutzlos vorhanden ist. An Hand dieser Ermittlungen sollen, um dem rückläufigen Bevölkerungszuwachs entgegenzuwirken weitere fremdländische Kulturen in Deutschland angesiedelt werden. Die EU hat bereits jetzt die Zuwanderung von 50 Millionen Schwarzafrikanern nach Europa beschlossen. Deutschland wird als Zahlmeister der Welt, bei der Aufnahme dieser Menschen durch Landes- und  Hochverrat der unverantwortlichen Politiker, wieder an erster Stelle stehen. Damit ist der Völkermord am Deutschen Volk perfekt.

 

An die Deutsche Bevölkerung! Deutsche!

Wehrt Euch gegen diese Maßnahmen! Wehrt Euch gegen den Zensus!

Möglichkeiten? JA!

1.  niemals “da sein” wenn “DIE” kommen!!!

2.  Rechtsgrundlagen und Legitimation einfordern und die Befragung auf Grund nicht zitierter Gesetze (Art. 19, Abs. 1, S. 2 GG) ablehnen.  Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Vorratsdatenspeicherung ist unbestimmt!!!

3.  Alles ausfüllen wie “DIE” es wollen, wer das deutsche Volk belügt, muß auch belogen werden. Alle Angaben absolut utopisch unwirklich angeben!!! Das ist eine Empfehlung, die nicht vom Seiteninhaber und Betreiber in die Welt gesetzt worden ist und ebenso auch nicht  verantwortet wird. Wer sich auf diese Empfehlung einläßt, macht dies vollumfänglich selbstverantwortlich, mit allen hieraus entstehenden Konsequenzen. B. L.

Beispiele: Glaubensrichtungen=Mehrfachankreuzungen ; Staatsangehörigkeit = ungeklärt/staatenlos ; Familienstand = Mehrfachankreuzungen ; Personen im Haushalt = mehr als tatsächlich ; Wohnsitz = Mehrfachankreuzungen ; Angaben zur Tätigkeit vom 9.-15.5.2011 Pkt. 33 mit NEIN, 34 mit sonstige, 37 mit Beamter/Richter ankreuzen ; etc.

 

Riskiert, wer sich auf ZENSUS 2011 einlässt, die Todesstrafe?

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) BRD will mit ZENSUS 2011 alle möglichen Daten der Bewohner

des Bundesgebietes und ihres Eigentums abgreifen. Wer nicht mitspielt, wird mit Strafen bedroht, also

genötigt, im Sinne des deutschen Strafrechts.

Wer oder was ist die BRD?

General Stavridis, USEUCOM, beantwortet die Frage im Schreiben vom 14. August 2010 wie folgt:

Die BRD ist und war nie ein Staat, weder de jure noch de facto und zu keinem Zeitpunkt

völkerrechtlich anerkannt. Die BRD ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine

Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.

Was aber ist Deutschland?

Auch da klärt uns der 15. kommandierende General von USEUCOM auf:

Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein

militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch

die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. 1)

Was heißt das?

Im (immer noch) militärisch besetzten Gebiet des Deutschen Reiches wurden die Deutschen in ein Reservat

getrieben, das sich heute BRD nennt. Wir haben also keine deutsche Regierung, sondern nur eine

Lagerverwaltung des größten Kriegsgefangenenlagers der Welt mit Staatssimulation und Freigang. Diese

Lagerverwaltung will nun von uns, den immer noch rechtlosen, kriegsgefangenen Deutschen alle möglichen

Auskünfte.

Ist das zulässig?

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) bestimmt klar und eindeutig:

Art. 9: Jeder Kriegsgefangene ist verpflichtet, auf Befragen seinen wahren Namen

und Dienstgrad anzugeben; handelt er gegen diese Vorschrift, so können

ihm die Vergünstigungen, die den Kriegsgefangenen seiner Klasse

zustehen, entzogen werden.

Also: Nach Namen und Dienstgrad fragen ist legal, was darüber hinausgeht ist illegal. Wer diese

Mindestangabe verweigert, kann Vergünstigungen gestrichen bekommen. Strafen sind sowohl nach HLKO

und Völkerstrafgesetzbuch Kriegsverbrechen.

Wer sich über den Kriegsgefangenenstatus näher informieren will und wie man da raus kommt: www.BGBParagraph-1.de und www.natürlicheperson.de

Nun werden sich sicherlich einige Ältere erinnern: Ja, aber die Mitteldeutschen haben sich doch mit Hilfe der

gesamtdeutschen Verfassung vom 30.05./07.10.1949 schon auf den Weg in die Freiheit gemacht und es

wurde ja auch mit Ministerratsbeschluß der UdSSR 1955 das Besatzungsrecht in der DDR aufgehoben.

Das ist richtig. Doch hat die SED mit angeschlossenen Blockparteien mit dem „sozialistischen

Entwicklungsweg“ entgegen der volksdemokratischen Verfassung eine faktische Einparteiendiktatur

errichtet. (Verfassung 1968)

Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, 1990 Mitteldeutschland der Mehrparteiendiktatur der BRD, d.h.

der westlichen Besatzungsverwaltung, auszuliefern.

Wie das erfolgte, steht in der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Drei Mächten vom 27./28.

September 1990, Bundesgesetzblatt BGBl. 1990, Teil 2 S. 1386 ff.

Die Bundesregierung in Gestalt eines Dr. Lautenschlager vereinbarte durch Notenwechsel mit den drei

Westmächten die Fortgeltung wesentlicher Teile des Besatzungsrechts nach dem Überleitungsvertrag. In Pkt.

4. a) wird der Bundesregierung die Vollmacht zur Einführung dieses Besatzungsrechts in der DDR erteilt:

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie sämtliche angemessenen

Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen des

Überleitungsvertrags auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und

in Berlin nicht umgangen werden.

Was gilt denn nun z. B. weiter?

Ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ist nicht genannt! Jedoch:

Der Artikel 2 Absatz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder

Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet

oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft,

ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder

festgestellt worden sind…

(siehe Artikel 4 § 3 Zweites Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, November 2007)

Der Artikel 3 Absatz 1 des Sechsten Teils des Überleitungsvertrages:

Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen

das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das

beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des

Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten,

neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen

werden.

Womit wir beim Vermögen der Deutschen wären, denn das ist die Hauptzielrichtung des ZENSUS. Dazu

General Stavridis USEUCOM, im Auftrag der Interalliierten Kommandantur der Stadt Berlin für Berlin und

die BRD:

Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß BK/O (47) 50 vom

21. Februar 1947. (BK/O = Berlin Kommandantura Order)

Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die BRD wie folgt an:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das

Eigentum befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in

Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und

französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers

der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung

einer der Besetzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine

grobe Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird

demgemäß bestraft.

Was sagen denn die Russen dazu?

Das Ministerium für Äußere Angelegenheiten der Russischen Föderation legt im Schreiben Nr. 232/16 vom

14.05.2010 dar:

Durch die Bundesbereinigungsgesetze aus 2006 und 2007, erlassen durch die Alliierten, wurde

automatisch der SMAD-Befehl reaktiviert.

Die russische Besatzungszone Mitteldeutschland gehört territorial zum international anerkannten

existierenden Deutschen Reich.

Nun kommt die entscheidende Frage:

Liegt dem ZENSUS 2011 ein Auftrag der alliierten Besatzer zugrunde, um das von ihnen beschlagnahmte

menschliche und materielle Potential der Deutschen zwecks Verwertung zu sichten oder liegt eine

Eigenmächtigkeit der BRD-Verwaltung vor, zwecks selbstherrlicher Bereicherung und

Machtvervollkommnung?

(Man bedenke, dass der BRD mit dem 1. BBGBMJ Artikel 14, 49 und 67 im April 2006 alle

staatshoheitlichen Rechte entzogen wurden.)

Dies ist relativ leicht feststellbar:

Die BK/O (47) 50 verweist mehrmals darauf, dass ohne schriftlich erteilte Genehmigung der

Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, bundesdeutsche „Behörden“ keinerlei

Befugnisse besitzen, bei Strafandrohung nach Pkt. 7.). (siehe oben)

Das Russische Außenministerium stellt klar, wie diese Genehmigung in der russischen Besatzungszone

Mitteldeutschland zu erfolgen hat:

Es wird festgestellt, dass die grundgesetzlichen Richtlinien, mit den dazugehörigen Gesetzestexten,

das Steuern u.s.w. gegen den deutschen Souverän vom Verwalter BRD, mit Fachabteilung BRD Finanzagentur GmbH erhoben werden dürfen, vor zu legen sind, mittels Befehls- und Dienstnummer.

Abgezeichnet durch den Militärverantwortlichen der Russischen Föderation.

Dienstherr auf deutschem Boden ist das Deutsche Reich lt. § 29 BBesG.

Wir verweisen auf das Militärgesetz Nr. 6 der SMAD.

Anwendung:

Von jedem ZENSUS-Befrager ist in Mitteldeutschland die Genehmigung zur Befragung vom russischen

Militärverantwortlichen mit Befehlsnummer, Dienstnummer und Unterschrift nachzuweisen.

Liegt diese nicht vor, ist von einer illegalen Maßnahme der Bundesregierung auszugehen, die der

Strafvorschrift des Militärregierungsgesetzes Nr. 52 unterliegt:

Artikel VIII – Strafen

10. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach

Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen

Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

Dies beträfe auch den Befragten, wenn er ohne Genehmigung Informationen preisgibt.

Anmerkung:

Hat man aber die Unterschrift auf dem Bundespersonalausweis geleistet hat man seiner Vereinnahmung als rechtlose Sache der BRD zugestimmt, es sei denn, dass man nachweisen kann, dass diese Unterschrift durch Täuschung erschlichen wurde. Der Deutsche als Bewohner des Bundesgebietes ist nach Artikel 116 des ehemaligen Bonner Grundgesetzes für die BRD nur im Gebiet des Deutschen Reichs aufgenommen worden, was keine Staatsangehörigkeit begründet. Daher ist er tatsächlich kein Deutscher sondern nur „DEUTSCH“ nach Neues Staatrecht 1934. So wird man Migrant im eigenen Land! Jede „Wahl“ hat ausschließlich den Zweck, diesen Unterwerfungs- und Entrechtungsakt zu erneuern! Sie geben Ihre Stimme ab an den „Betreuer“ Ihrer Wahl. Willkommen in der Anstalt!

Sie haben das alles nicht gewußt?

Dann sollten Sie sich informieren statt fernzusehen!

Nichts ist so, wie es scheint!

 

 

Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft

Zensus 2011: Bescheid der Stadt WeißenfelsZensus 2011: Bescheid der Stadt Weißenfels

Um das Verfahren möglichst zeitnah abzuschließen, droht diversen Zensus 2011-Muffeln ein Strafgeld, weil sie ihre ausgefüllten Fragebögen nicht rechtzeitig eingereicht haben. Die angeschriebenen Bürger müssen vielerorts 300 Euro plus Gebühren an die zuständige Verwaltung zahlen. Gleichzeitig wird bei Nichterfüllung oftmals ein neues Zwangsgeld von 500 Euro und eine Ersatzzwangshaft angedroht.

Wie die „Neue Westfälische“ berichtet, haben in Bielefeld von 20.000 Personen anfangs 450 und nach Erhalt der Androhung des Zwangsgeldes nur 200 den Fragebogen nicht ausgefüllt. Laut der zuständigen Zensusbeauftragten sei es „besonders bitter“, wenn das gesamt Bild aufgrund der fehlenden Bögen „verfälscht“ würde. Bei 200 fehlenden Auskünften sei das Gesamtbild etwa um den Faktor 35 verfälscht. Eine repräsentative Umfrage sei nur möglich, wenn möglichst alle Befragten mitmachen würden. Mit dem Versand der Zwangsgeldfestsetzungen möchte man eine möglichst aussagekräftige Umfrage erreichen. Mit Versand der ersten Zahlungsaufforderung wird oftmals gleichzeitig ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Viele Angeschriebene scheinen dem Druck nachzugeben und füllen ihre Bögen aus, doch nicht alle.

In Sachsen-Anhalt wurden diese Schreiben bereits im Dezember letzten Jahres verschickt. Ein Blogger berichtete Anfang Dezember 2011 unter marcokanne.de darüber, dass in seinem Fall inklusive der Verwaltungsgebühren und Auslagen ein Gesamtbetrag von 328,50 Euro erhoben wurde. Ihm wurde neben weiteren Gebühren auch eine sogenannte „Ersatzzwangshaft“ angedroht, falls er sich dauerhaft weigere, mitzumachen. Bleibt beispielsweise die Vollstreckung eines Zwangsgeldes erfolglos, so kann die zuständige Verwaltung zur Durchsetzung das Beugemittel der Ersatzzwangshaft einsetzen. Die Vollstreckungsbehörde muss aber die Anordnung der Ersatzzwanghaft beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
 Sie darf nicht von einem Mitarbeiter, sondern nur gerichtlich angeordnet werden.

In Baden-Württemberg sei die „Friedenspflicht“ seit dem 7. Januar abgelaufen. Das Statistikamt in Stuttgart begann kürzlich damit, insgesamt 95.000 Bescheide zu verschicken. Auch dort hofft man laut eigener Auskunft, dass man ein förmliches Verwaltungsverfahren umgehen kann. Doch auch in Stuttgart hält man sich alle Möglichkeiten offen.

Die angewendete Praxis ist aus Sicht der Piratenpartei „untragbar“. Auch wenn sich der Widerstand aufgrund der zumeist doch recht allgemein gehaltenen Fragen in Grenzen hält, sollte man sich nach Ansicht der Piraten überlegen, warum sich manche Menschen dennoch weigern, ihre Auskünfte zu erteilen. Matthias Schrade, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei findet: „Allein schon die datenschutzrechtlichen Bedenken rechtfertigen beim Zensus den zivilen Ungehorsam als angemessene Form des Protests.“ Alle bisher gesammelten Daten sollten vernichtet werden. Die Behörden hätten vielmehr darüber nachzudenken, wie eine Volkszählung datensparsam und grundrechtskonform durchgeführt werden könne. Bürger sogar zu inhaftieren, weil sie ein Formular nicht ausfüllen, sei „absolut unverhältnismäßig“ und könne nicht im „Interesse unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats liegen“, so Schrade.

Bild-Quellen: marcokanne.de

Lars Sobiraj am Dienstag, 10.01.2012 13:07 Uhr

 

http://www.gulli.com/news/18378-volkszaehlung-diverse-klagen-gegen-zwangsgelder-eingereicht-2012-03-12

 

Volkszählung: Diverse Klagen gegen Zwangsgelder eingereicht

Bürger setzen sich gegen den Bürger setzen sich gegen den “Zensus 2011” zur Wehr

Um sich gegen die von den Behörden verhängten Zwangsgelder zur Wehr zu setzen, wurden kürzlich zahlreiche Klagen eingereicht. Alleine am Verwaltungsgericht Minden sollen derzeit mehr als zwei dutzend Klagen anhängig sein. Auch wird von einer ersten Klage in Hannover berichtet. Die Betroffenen hatten sich im Vorfeld geweigert, ihre Daten zur Volkszählung “Zensus 2011” preiszugeben.

Die Volkszählung “Zensus 2011” kann man noch lange nicht als abgeschlossen bezeichnen. In diversen Gemeinden sind im März dieses Jahres erneut Erhebungsbeauftragte unterwegs. Ihre Aufgabe ist es, mithilfe persönlicher Interviews Unstimmigkeiten der bisher erworbenen Angaben auszuräumen. Im November 2010 fehlten zudem nach Angaben der Bundesregierung noch immer 3,9 Millionen Fragebögen von etwa 18 Millionen befragten Wohnungsbesitzern. Anfang 2012 standen alleine in Nordrhein-Westfalen noch immer 186.000 Antworten aus. Den Zensus-Verweigerern droht auf Dauer ein Zwangsgeld von bis zu 500 Euro und im Höchstfall sogar eine Ersatzzwangshaft (gulli:News berichtete).

Laut eines Berichts der Neuen Westfälischen Zeitung setzen sich noch immer einige Bürger juristisch gegen die von den Behörden angedrohten Sanktionen zur Wehr. So seien alleine am Verwaltungsgericht in Minden derzeit zwei dutzend Klagen anhängig. Die Betroffenen beanstanden technische Pannen bei der Durchführung der Erhebung. Sie pochen zudem auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. “Ich halte die Volkszählung insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes, des Umfangs und der Gefahr der Re-Identifizierung für unzulässig. Deswegen wehre ich mich dagegen und nutze das mir zustehende Recht, meine Bedenken vor dem Gericht vorzubringen“, kommentiert Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover, der ohne Rechtsanwalt vor das Verwaltungsgericht Hannover zieht. Ebeling hat eine 70-seitige Begründung vorgelegt, weswegen er die Durchführung der Volkszählung verweigert und fordert, dass die mit seiner Person in Verbindung stehenden Daten gelöscht werden sollen.

Lars Sobiraj am Montag, 12.03.2012 14:18 Uhr

 

Widerspruch

Widerspruchsbegruendung-volkszaehlung2011-anon

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Widerspruchsbegruendung-volkszaehlung2011-anon.pdf