19. März 2024

Wird der Artikel 146 Grundgesetz für die BRD zur Falle, oder für die Deutschen Völker???

 

Ich weiß es nicht. Dennoch drängen sich hierzu Fragen auf, die zu erörtern sind. Warum? Ich weiß nicht wer überhaupt noch aus der Informationssuppe einen klaren Blick behält. Für mich trifft das ebenso zu, da ich sicher sagen kann:

Wir ALLE wissen NICHTS!

Was bringt mich zu dieser Frage und dieser Aussage? Ich beobachte seit geraumer Zeit die vielen Ausführungen und Aussagen zu diversen Themen und muß leider feststellen, daß insgesamt selten eine ohne Fehler behaftet zu sein scheint. Dies, so drängt es sich auf, wird der Grund sein, warum wir irgendwie auf der Stelle treten, ohne Ziel führende, mit wasserdichten Argumenten hinterlegte, Forderungen stellen zu können und deshalb keine nennenswerte Ergebnisse verzeichnen. Ich habe mich bisher von keinem Weg überzeugen lassen, was mich wiederum dazu anhält weiterhin wachsam zu bleiben, um diesen Fehlern nachzugehen.

Unstreitig ungeklärt ist offensichtlich unsere Rechtslage für uns, weil der Status der BRD für uns immer noch nicht aufgeklärt ist. Es fehlt hier an einer lückenlosen Aufklärung dieses komplexen Sachverhaltes. Diverse Herangehensweisen mit unterschiedlichen Interpretationen machen das deutlich. Und eben keine ist substanziell haltbar. Das ist ja auch der Grund warum wir nicht zueinander finden. Jeder glaubt für sich wissend zu sein und dennoch kommen wir nicht weiter. Hier sollten wir ansetzen, wenn wir unseren Frieden einfordern wollen. Dann sollten wir zuerst unter uns Frieden herstellen.

Doch nun zu der oben aufgeworfenen Frage. Dieses dicke Brett zu bohren ist eigentlich nicht so schwer. Dennoch ist es schlimmer als ich dachte!

Grundsätzliches steht unseren Fragen gegenüber. Und das ist die Sichtweise der BRD zu dem Grundgesetz für die BRD. Hierzu schauen Sie sich diesen Beitrag an:

Andreas Voßkuhle, Präsident Bundesverfassungsgericht | Journal Interview

http://www.youtube.com/watch?v=DHmcRAmsWb4&feature=results_main&playnext=1&list=PL3F94C5FA247D9317  

Hochgeladen von deutschewelle am 16.10.2010

Grundgesetz – in bester Verfassung? Seit Frühjahr 2010 ist Andreas Voßkuhle der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der 46-Jährige ist mit Abstand der jüngste Präsident in der Geschichte des Gerichts. Über Vertrauen, Pflichten und die Fortentwicklung des Grundgesetzes spricht der Staatsrechtler im Interview auf DW-TV.

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Hier jetzt nochmal in Textform mit Fragen und Kommentaren zum Vertiefen:

 

Alexander Kudascheff:

Herr Voßkuhle, wir feiern in diesem Jahr 20 Jahre deutsche Einheit. Hätte dem Land eigentlich eine neue Verfassung gut getan? Zu der so genannten Wiedervereinigung hätten damals die Amtierenden – Kanzler Kohl und Außenminister Genscher – das Angebot der Rückgabe der Ostgebiete annehmen müssen. Ich kann mich schwach daran erinnern, daß uns zur so genannten Wiedervereinigung eine neue Verfassung versprochen worden ist. Doch vor lauter Freudentaumel haben wir alle nicht aufgepaßt. Diesen Vorwurf müssen wir uns selbst machen, daß wir unsere Ideen, unsere Visionen, unseren Willen nicht eingefordert haben. Den Regierungen BRD und DDR können wir den Vorwurf machen, daß sie uns nicht gefragt haben. Wir haben dieser einmaligen Möglichkeit keine Aufmerksamkeit geschenkt. Umso mehr verstehe ich nicht die Menschen aus dem DDR, daß Sie damals die Menschen in der BRD nicht mit auf die Straße geholt haben, um eben genau diese elementar wichtigen Rechte einzufordern. Das wäre dann konsequent gewesen. Wären wir mit der Rückgabe der Ostgebiete gesegnet worden, hätten beide Regierungen (Fremdverwaltungen) BRD und DDR komplett zurücktreten müssen. Dann hätte eine Kommission aus dem Volk heraus gebildet werden müssen. Welche dann die einzelnen Verfassungsentwürfe unter Berücksichtigung der zuletzt gültigen Verfassung vom 11. August 1933 und insbesondere mit Blick auf das Grundgesetz a. F. in Bezug auf die Grundrechte, da in keiner Verfassung unveräußerliche Grundrechte festgeschrieben sind, dem Deutschen Volk (nach RuStaG 1933, und nur diesem) zur freien Abstimmung vorzulegen gehabt hätte. Aus den vielen Einzelabstimmungen hätte dann die NEUE Verfassung aufgesetzt werden müssen, die dann nur dem Deutschen Volk (s. o.) zur freien Selbstbestimmung hätte vorgelegt werden müssen. Bei einem Mehrheitsbeschluß hätte diese Neue Verfassung des Deutschen Volkes in Kraft treten müssen. Und erst hiernach wäre dann eine Neue Regierung, und das Neue Staatsgefüge gemäß der Neuen Verfassung zu bilden gewesen. — Hätt´ der Hund nicht scheten, hätt´ er ´n Hasen fang! Für dieses Dilemma tragen wir auch großen Teils selbst die Verantwortung. – Jedes Volk hat seine Regierung verdient.

Andreas Voßkuhle:

Ich glaube wir leben sehr gut mit dieser Verfassung Art. 146 GG definiert dieses GG eindeutig anders!!! Eben als Gesetz und nicht als Verfassung!!!, gleichwohl, das muß man auch im Rückblick sagen, wäre es eine Chance gewesen, vielleicht – ehmm – eh – die neuen Bundesländer in ein Prozess nochmal einer gemeinsamen Verfassung – eh – gebung zu integrieren und Sie wissen damals – eh – ist das Grundgesetz – ehm – doch – eh – nicht auf einem breiten Konsens erarbeitet worden, sondern eher von – eh – Spezialisten. Seine Mimik ist da ja schon sehr aufschlußreich und mit dieser gestammelten Aussage bestätigt er meine obige Ausführung und den Betrug am Deutschen Volk!

Alexander Kudascheff:

Aber eigentlich war das Grundgesetz ja doch als Übergangsverfassung gedacht. Wie bitte??? Die Rede von Carlo Schmid finden Sie im Anschluß!

Andreas Voßkuhle:

Es war eine Übergangs – verfassung, man – eh – hatte in Herrenchiemsee, dort hatte man den ersten Entwurf entwickelt bevor der – eh – Parlamentarische Rat sich darüber – ehm – eh – ausgetauscht hat und dann den Entschlußentwurf gemacht hat, dort hat man gedacht – eh – man muß eine gewisse Zeit überbrücken, bis wieder die deutsche Einheit hergestellt ist und vor dem Hintergrund ist es ganz besonders bemerkenswert wie, ja man darf das sagen, großartig diese Verfassung gelungen ist. Diese Ausführung schlägt dem Faß den Boden aus!!! Herr Voßkuhle brauchen Sie Nachhilfe in Sachen Haager Landkriegsordnung – HLKO??? Hier finden Sie die Definition eines Grundgesetzes!!! Ohne hin sind wir nicht wiedervereinigt, sondern nur teilvereinigt (wobei diese Definition auch nicht trefflich ist). Das wissen auch die Alliierten in West, wie Ost!!!

Alexander Kudascheff:

Ist sie denn noch zeitgemäß?

Andreas Voßkuhle:

Die Verfassung ist – eh – in guter Verfassung, wenn ich das so sagen darf. Von welcher Verfassung spricht Herr Voßkuhle denn nun eigentlich? Von seiner eigenen? Herr Voßkuhle, sicher dürfen Sie Ihre Meinung sagen, so wie wir / ich auch. Doch in Ihrer Funktion sollten Sie vielleicht darüber nachdenken, ob solche Aussagen von Ihnen nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich sind. Als Volljurist sollten Sie das wissen. – eh – Sie ist zeitgemäß, weil sie ja immer wieder interpretiert werden muß. Eine Verfassung und auch ein Grundgesetz ist nicht zu interpretieren, sondern anzuwenden! Hiermit bestätigen Sie Ihren Umgang mit Recht, als wäre dieses handelbare Basarware! Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine zentrale Aufgabe. Es soll – ehm – nicht nur die Verfassung schützen  die wir offenkundig nicht haben! Was soll das BVerfG denn wirklich schützen???, sondern es soll die Verfassung auch in Maßen weiterentwickeln, anpassen an die – ehm – ja neuen Problemlagen, teileweise werden sogar Grundrechte  erfunden, wenn Sie etwa denken an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das ist entwickelt worden vom Bundesverfassungsgericht, ausgehend von den – eh – Normen des Grundgesetzes. Was gibt es denn zu erfinden? Anpassen einer Verfassung geht doch auch nur mit Zustimmung des Volkes. Beim GG mag sich das anders verhalten, weil es ein Besatzungskonstrukt ist? Da werden wir ohnehin nicht gefragt. Möglicherweise wurden wir deshalb auch nicht bei der Wiedervereinigung gefragt. Entwicklungen und Weiterentwicklungen sind ja insoweit in Ordnung, wenn sie in Bezug auf eine Verfassung vorgenommen werden und wenn sie über die freie Entscheidung des Volkes nicht hinweg beschlossen bzw. verabschiedet werden.

Alexander Kudascheff:

Das Bundesverfassungsgericht interpretiert das Grundgesetz. Welche Grundidee liegt dem Grundgesetz von 1949 zu Grunde? Herr Kudascheff!? Dem GG liegt keine Idee zu Grunde sondern die Haager Landkriegsordnung, der Besatzerwille und die Interessen der Besatzer!

Andreas Voßkuhle:

Im Mittelpunkt steht der Mensch. Welcher Mensch? Das Deutsche Status geminderte Volk können Sie hier wohl nicht meinen. Entsprechend wird mit den Sachen (dem Status geminderten Deutschen Volk, welches für Sie keine natürlichen Personen sind) umgegangen. Und deshalb beginnt das Grundgesetz mit der Würde des Menschen. Dem Deutschen Volk wird doch permanent seine Würde aberkannt! Beweisen Sie uns das Gegenteil! Die Fremdverwaltung erkauft sich ohne Legitimation des Deutschen Volkes, mit dessen erwirtschafteten Vermögen, die internationale Anerkennung! Es ist bezogen auf den Einzelnen und seine Freiheit und von dort aus wird das gesamte Gebäude entwickelt, wenn Sie so wollen.

Alexander Kudascheff:

Ist Menschenwürde eine deutsche Idee, oder gibt es das in anderen Verfassungen auch? Menschenwürde ist ein Naturrecht!

Andreas Voßkuhle:

Es gibt Anklänge davon in anderen Verfassungen. Es ist in der Form aber doch eine eher deutsche Idee. Und sie erklärt sich vor dem Hintergrund – eh – der Erfahrungen des Nationalsozialismus, wo gerade dieser Aspekt – ehm – oder dieser Grundlage des – ehm – menschlichen Miteinanders – ehm – nicht gewährleistet war und deshalb war es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ganz wichtig diesen Gedanken an den Anfang der Verfassung zu stellen. ??? Daß die Menschenwürde an den Anfang des GG gestellt wurde, hat doch wohl eher etwas mit Suggestion zu tun. Oder???

Alexander Kudascheff:

Aber was heißt eigentlich Menschenwürde in der konkreten politischen Umsetzung? Das ist ja wirklich mal eine gute Frage!

Andreas Voßkuhle:

Es gibt konkrete Entscheidungen zur Menschenwürde. Menschenwürde hat vor allen Dingen die Bedeutung, daß wir von den Freiheiten des Einzelnen zunächst einmal her denken. Und das war es dann auch schon??? Und – eh – das die Möglichkeit, Rechte zu haben und diese Rechte durchzusetzen, auch gegen den Staat, ein – eh – ganz zentrales Anliegen des Grundgesetzes ist. Ist das ein Alibi? Es gibt die Möglichkeit Rechte zu haben??? und durchzusetzen??? Es gibt nicht ein Recht darauf??? Es gibt kein Grundrecht als zwingende Norm darauf??? Zudem stehen die Versagung des Rechtlichen Gehörs und die Aussetzung der Rechtspflege entgegen? Was nutzen dann Grundrechte für Sachen, für die nur die Möglichkeit auf Recht besteht und für Sachen brauchen sie ja auch nicht zwingend angewendet werden. Es reicht die Möglichkeit! Das ist die Statusminderung der Deutschen, die eigentlich Menschen sind?

Alexander Kudascheff:

Es gibt das ganz berühmte Dictum, daß das Grundgesetz auf Voraussetzungen beruhe, die es selbst nicht garantieren könne. Welche Voraussetzungen sind denn damit gemeint?

Andreas Voßkuhle:

Es ist – ehm – ein wichtiger Satz, weil er deutlich macht, daß allein mit normativen Regelungen eine – guter Staat, eine gute Gemeinschaft nicht zu schaffen ist. Wie bitte??? Wenn ein Volk sich zu seiner Verfassung bekennt, dann kann sehr wohl die vom Volk beauftragte staatliche Institution diese Ordnung von denen einfordern, die glauben sich nicht daran halten zu müssen. Wenn ich Fußball spiele, kann ich für mich ja auch keine Handballregeln beanspruchen. Das wäre dann Foulspiel, welches zu Recht dann geahndet wird. Dazu gehört mehr. Dazu gehört auch ein Fundament, das – ehm – sich rechtlich nicht regeln läßt: Anstand, bestimmte Werte, Grundüberzeugung, Toleranz. Das stimmt insofern, wenn eine Gesellschaftsordnung nicht manipuliert wird! Das wäre dann richtig. – Eh – Das Ganze kann vom Grundgesetz eingerahmt werden, aber diese Basis – ehm – muß die Gemeinschaft selbst entwickeln. Das muß sich im gesellschaftlichen im politischen Miteinander entwickeln und – ehm – da können Gerichte – eh – nur wenig beitragen. Dann wollen wir mal loslegen, wer kommt mit???

Alexander Kudascheff:

Das Grundgesetz ist, so haben Sie es selbst gesagt, ist großartig. Klar ist es für ihn und die Fremdverwaltung großartig, weil man darin rumwurschteln kann und der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind! Und dieser Umgang damit läßt sich ja offensichtlich auch ganz gut den anderen Regierungen verkaufen. Das Verfassungsgericht als Hüter dieses Gesetzes ist völlig unumstritten in Deutschland. Herr Kudascheff: Fehlt Ihnen auch schon der Draht zum Deutschen Volk??? Trotzdem gerät in letzter Zeit das deutsche Recht scheinbar in Bedrängnis durch europäisches Recht. Oder müßte man eher sagen: Durch europäische Urteile, weil … was ist eigentlich ein europäisches Recht? Das Deutsche Recht ist doch obsolet! Wir haben kein Deutsches Recht in Anwendung!  Und Bedrängnis durch europäisches Recht??? Dann fragen Sie doch mal bei den Bilderbergern nach, wohin uns der Fahrplan führen soll! Und was europäisches Recht ist, wo es her kommt, durch was dann bitte legitimiert, daß wüßten wir ja nun auch mal ganz gerne?

Andreas Voßkuhle:

Wir leben in einer Zeit der Europäisierung und Internationalisierung und natürlich – eh – ist auch das Grundgesetz dann von solchen Einflüssen – eh – nicht frei. Es ist ein wechselseitiger Prozeß. Man – eh – verliert in gewisser Weise etwas an Einfluß, gewinnt hin aber an anderer Seite mittelbar wieder dazu. – eh – Der Prozeß ist komplex. Er wird noch lange andauern. – ehm – Ich bin eigentlich da sehr guter – ehm – Zuversicht, daß wir es schaffen werden, in Europa ein, wenn Sie so wollen, gemein europäisches Verfassungsrecht zu entwickeln und – ehm – Und wie kommen Sie dazu, diesen Weg ohne die Mitbestimmung, ohne Legitimation des Deutschen Volkes und der Europäischen Völker zu gehen? Wer hat Sie dazu ermächtigt??? Oder haben wir Europäischen Völker uns schon gesamt entrechten lassen??? Usurpation einer selbsternannten Elite, die ihre verliehene Macht mißbraucht oder sich selbst ermächtigt hat?

Alexander Kudascheff:

Das entsteht dann durch Urteile? Herr Kudascheff: Warum stellen Sie diese Frage nicht konkreter? Political Correctnes oder sind Sie etwa überrascht und haben gemerkt, daß hier was faul ist? Wer urteilt denn hier über die Köpfe der Europäischen Völker??? Nach welcher Rechtsgrundlage??? Wer maßt bzw. eignet sich dieses Diktat an???

Andreas Voßkuhle:

Das entsteht durch viele Urteile in einem europäischen Gerichtsverbund Wie heißt denn dieser Gerichtsverbund??? UN / UNO? Bilderberger? Freimaurer ? Illuminaten? …?, in dem die nationalen Verfassungsgerichte wirken, in dem der EGH in Luxemburg wirkt, mitwirkt und natürlich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg. Und wir sind dabei – ehm – das in einem – ja – durch viele Urteile, Einzelentscheidungen ein Netz – ehm – sozusagen zu entwickeln, in dem wir – ehm – gut miteinander, in einem kooperativen Verhältnis – eh – das Recht insgesamt weiterentwickeln können. Offensichtlich gegen die Souveränität des Deutschen Volkes und gegen die Souveränität der Europäischen Völker!

Alexander Kudascheff:

Ist die – der lange Weg zu einer möglichen Europäischen Verfassung durch Urteile, durch Kooperationen aus Ihrer Sicht legitimiert durch den politischen Willen der Europäer zusammenzuwachsen? Ist das wirklich der politische Wille der Europäischen Völker oder vielmehr der politische Wille einer Macht besessenen Elite? Der erste Versuch einer Zustimmung der nationalen Völker zu einer nicht zuvor vermittelten Europäischen Verfassung  ging ja nun gründlich in die Hose. Weil man aber so Macht ver- und/oder besessen ist, hat man dann einen unlegitimierten zweiten Anlauf genommen diese Interessen doch noch umzusetzen. Dann eben den Weg über den Lissabon-Vertrag, dessen Ratifizierung auch nicht durch die Abfrage einer Legitimation der Europäischen Völker erfolgte. Ich bin schon sehr verwundert, daß alles schläft nur einer spricht. Und alle die es etwas angeht, halten sich die Ohren zu! Schade ist nur, daß diejenigen, die sich die Ohren zuhalten, nicht absehen wohin das führen wird.

Andreas Voßkuhle:

Ja – ich – m – Verfassungen, ich hab´ ja gerade von einen gemein europäischen Verfassungsrecht gesprochen. Gemein ist diese Verfassung dann in der Tat, jedoch nicht gemeinschaftlich und schon gar nicht gemeinnützig, auch wenn es uns so verkauft wird! Das wäre noch etwas anderes. Wir haben ja – m – uns jetzt ausdrücklich, was den Lissabon-Vertrag angeht, gegen eine europäische Verfassung entschieden, Lügen Sie sich Ihre Wahrheit zusammen? weil man gesagt hat, wir sind eben noch kein europäischer Staat und deshalb sind das völkerrechtliche Verträge. Achtet auf seine Mimik! – ehm – Aber es entwickelt sich ein gemeinsames Rechtsverständnis, in dem zentrale Werte, zentrale Vorstellungen weitgehend identisch sind. Das gleicht sich an. Das ist ein Prozeß, der eine gewisse Zeit – ehm – einer gewissen Zeit bedarf. Wir – ehm – erleben das schon einige Jahrzehnte und – eh – wir erleben zunehmend intensiver und es wird auch noch etwas dauern. Aber wir sehen, daß ein solches gemein europäisches Recht sich ausbildet, in vielen Bereichen, nicht nur im Verfassungsrecht und ich glaube, daß das auch im Sinne des Bürgers ist. Letzteres ist eine absolute Fehleinschätzung oder bewußte Unterstellung, die mit zu dem psychologischen Taktieren und Terror gehört, die Menschen in Europa ein zu seifen. Zuvor Genanntes erleben wir in der Tat. Jedoch nicht auf unserer Habenseite. Auf der Habenseite der Machtfetischisten sind derzeit noch die schwarzen Zahlen. Doch seien Sie sich gewiß, auch Sie haben sich vor Ihren Seelen zu verantworten und es ist reine Mathematik, daß sich dann ein Saldo auf Ihrem Konto befinden wird.

Alexander Kudascheff:

Das scheinbar spektakuläre Urteil des Verfassungsgerichts, in Karlsruhe, gegen den Vertrag von Lissabon oder über den Vertrag von Lissabon, der kurz gefaßt so wirkte, als ginge es darum die scheinbare Selbstentmachtung des Parlamentes zu stoppen. War das ein Warnschuß gegen zu viel Europa oder war es ein Warnschuß gegen zu wenig Demokratie in Europa?

Andreas Voßkuhle:

Es war ein Warnschuß – eh – gegen zu wenig Demokratie. Es war ein Urteil für Europa. Wir haben dort erstmals den Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit sehr prominent – ehm – ehm – hervorgehoben und unterstrichen. Wir haben aber auch deutlich gemacht, daß es in Europa ohne Demokratie – ehm – auf Dauer mit dem Grundgesetz nicht geben kann und – ehm – wir – ehm – eben insofern als Gericht – eh – gefordert sind diese Demokratiedefizite, wenn Sie so wollen, – ehm – abzustellen in unseren Möglichkeiten und – ehm – insofern hat das Urteil keine abwehrende, sondern eine bestätigende, eine zukunftsweisende Funktion. – eh – So wollen wir es jedenfalls verstanden wissen. Was ist das für ein Gestammel??? Können Sie das eigentlich selber glauben, was Sie da erzählen?

Alexander Kudascheff:

Herr Voßkuhle. 60 Jahre nach der Gründung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe ist das Verfassungsgericht die am Abstand am wenigsten umstrittene Organi – Institution in Deutschland. Ist das eigentlich der schönste Geburtstagskompliment, daß Sie in Karlsruhe bekommen können? Ein Schelm wer nun denkt, daß das Verfassungsgericht eine Organisation ist??? Ist es eine Organisation, ebenso wie auch die anderen so genannten BRD-Gerichte Organisationen und keine Staatsgerichte sind?

Andreas Voßkuhle:

Wir freuen uns über diese Akzeptanz, die wir tatsächlich – ehm – häufig erleben. Man merkt, der Bürger hat Zugang zu seinem Gericht, vertraut seinem Gericht, traut seiner Verfassung. Eh – das ist ein schönes Gefühl – ehmmmm – und es gibt Momente, da genießen wir das auch, aber im Wesentlichen ist es Arbeit, daß es so bleibt. … und hier wird die Realität wieder schön geredet? Nach dem Motto: “Alles schläft nur einer spricht. Das Ganze nennt man Unterricht!” – Hasenschule. Die Bewohner schlafen mangels Desinteresse und überzogener Obrigkeitshörigkeit weiter. Die Besitzstandswahrer sichern ihre Existenzberechtigung und Ihre Pfründe.

Alexander Kudascheff:

Herr Voßkuhle. Herzlichen Dank für das Gespräch.

Andreas Voßkuhle:

Bitte schön.

 

06.10.2011
Voßkuhle zur Deutschen Einheit
“Recht setzt Politik Grenzen”

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http://ag-freies-deutschland.de/wp-content/uploads/2011/12/vossfkuhle-bei-legal-tribune1.pdf

Jetzt hoffe ich, daß so manchem ein Licht aufgeht. Mir wachsen dabei Federn. Nein mal im Ernst, das soll rechtstaatlich sein?

 

Jetzt kommen wir auf die Rede von Carlo Schmid zurück, ob das Grundgesetz denn eine Verfassung werden sollte:

 

Grundsatzrede GG 08 09 1948 Carlo Schmid SPD

http://www.youtube.com/watch?v=x2pFlxe7cgc&feature=related

Hochgeladen von Goldberg33 am 19.09.2010

http://brd-schwindel.com/

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(In der nachfolgenden Schriftform ist obiger Auszug fett gedruckt)

 

Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD)

im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

Download (PDF, 320KB)

http://ag-freies-deutschland.de/wp-content/uploads/2011/12/Rede-des-Abgeordneten-Dr.-Carlo-Schmid-SPD-im-Parlamentarischen-Rat-am-8.Sept_.-1948.pdf

 

Die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung (Artikel 146 Grundgesetz)

Download (PDF, 197KB)

http://ag-freies-deutschland.de/wp-content/uploads/2011/12/Die-M%C3%A4r-von-der-gesamtdeutschen-Verfassung-Artikel-146-Grundgesetz.pdf

 

“Was nun Herr Voßkuhle”

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Und hier elementare Aussagen, die zu bewerten sind. Doch zunächst Fragen und Forderungen. Antworten sollten andere liefern.

Insbesondere haben die Verantwortlichen eine Mitwirkungspflicht das Deutsche Volk aufzuklären.

Ist Schweigen als Anerkenntnis zu werten?

Hört endlich auf uns zu belügen!

Wem dienen die Heimlichkeiten?

Wofür brauchen Sie Personenschutz und Hochsicherheitszonen?

Können Sie uns eigentlich noch geraden Blickes in die Augen schauen?

Wenn Sie für das Deutsche Volk arbeiten würden, dann würde Sie auch das Deutsche Volk schützen, dann könnten Sie sich in unserem Land frei bewegen, wahrscheinlich sogar weltweit!

Moderation:

… Jüngstes Urteil: EURO Rettungsschirm – Mehr Mitwirkung des Parlaments fordern die höchsten Richter. Und wer setzt diese Forderung durch??? Wer fordert das Urteil ein??? Siehe ESM-Vertrag??? Der Bundestag, der sich inhaltlich mit diesem Vertragswerk offenkundig nicht beschäftigt hat, sollte ursprünglich bis zum 31.12.2012 eine Entscheidung herbeiführen. Diese Frist wurde wegen vermeintlicher Dringlichkeit auf den Sommer vorgezogen und wurde nochmal, am Parlament und der Öffentlichkeit vorbei, vorgezogen, um dann ohne Parlamentsbeteiligung auf EU-Ebene mit nur wenigen Beteiligten, ohne irgendeiner parlamentarischen und geschweige verfassungsrechtlichen Legitimation, zu beschließen. Dann wurde das sittenwidrige und völkerrechtlich nonkonforme Vertragswerk ESM wenige Tage später als beschlossen und unterzeichnet verkündet. Und wo blieb die Stimme der Bürger, der Parlamentarier, der Rechtsanwälte, der Staatsrechtler und der anderen Mitglieder der Europäischen Union? Der Agonie-Beweis der Individuen ist damit hergestellt – das ist unstreitig gelungen.

 

Peter Frey:

Was nun Herr Voßkuhle? Sie sind der 5. Mann im Staat. Sie vertreten das Bundesverfassungsgericht, eine mächtige Institution ??? Sind Sie tatsächlich so mächtig wie Herr Frey annimmt, oder trügt der Schein??? Erleben wir das nicht ganz anders???, die diese Republik mit geprägt hat und trotzdem, wenn Sie über die Straße gehen, Herr Voßkuhle, erkennt Sie bisher fast niemand. Ist das für Ihren Job eher ein Vor- oder ein Nachteil.

Andreas Voßkuhle:

Ich sehe darin ein Vorteil. Jedes Mal wenn sich das etwas ändert bin ich eher etwas beunruhigt. ??? Wovor haben Sie Angst??? Ist diese berechtigt??? Also wir sind Richter, die im Hintergrund wirken, wir wollen gar nicht so sehr in der Öffentlichkeit stehen??? Möchte man lieber im Dunkeln mauscheln und munkeln???, sondern wir wollen gute Entscheidungen zusammen machen.

Bettina Schausten:

Ihr Gericht wird in zwei Tagen 60 Jahre alt. Darüber wollen wir natürlich sprechen. Zumal ja auch in Zeiten, wo die Schuldenkrise in EURO-Land uns alle beschäftigt. Vor wenigen Wochen, Anfang September, haben Sie ja erst ein wichtiges Urteil gefällt. Zu diesem Thema: Muß ein Richter des Bundesverfassungsgerichts im Moment auch Finanzminister sein? Zumindest sollte auch ein Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Grundlagen der Volkswirtschaft beherrschen und sich mit dem Thema Geld und Zins in den wesentlichen Grundlagen beschäftigen!!!

Andreas Voßkuhle:

NEIN! Das – eh – muß er nicht, er ist – ehm – auch dann Richter des Bundesverfassungsgerichts, wenn er wichtige politische, politisch relevante Entscheidungen zu treffen hat. ??? Haben Richter nicht unabhängig zu sein??? Da stellt sich die nächste Frage: Für wen trifft er politische Entscheidungen??? Sicherlich war die EURO-Rettungsschirm-Entscheidung eine Entscheidung mit großen Auswirkungen auch auf die Finanzmärkte, aber unser Maßstab allein ist das Grundgesetz ??? Und hinter vorgehaltener Hand die Weimarer Reichsverfassung nach 1933??? und nach diesem Maßstab haben wir den Fall entschieden.

Wenn das GG ihr Fundament ist, haben sie doch keine verfassungsrechtliche Legitimation? Haben Sie eine Kontroll-Nummer der Alliierten???

Peter Frey:

Und Sie haben am Ende grünes Licht ja auch gegeben für diese Rettungspolitik. Das hat nicht nur die Kläger enttäuscht, sondern auch manche Bürger. Wie sehr stand denn das Gericht unter Druck ??? Steht es nicht grundsätzlich unter Druck??? Wer übt den Druck auf das Gericht denn aus???, die Bundesregierung nicht allzu stark zu rüffeln, weil der Schaden den Sie hätten anrichten können, sehr groß hätte sein können. Kann die fortdauernde Schädigung am Deutschen Volk überhaupt noch bereinigt werden ??? Wie viel Schaden will man uns noch zufügen und auch den anderen Europäischen Völkern???

Andreas Voßkuhle:

Die Vorstellung, daß wir unter Druck stehen oder daß wir versuchen eine Entscheidung zu treffen, die auch politisch kompatibel ist ??? Wer erwartet von Ihnen politisch kompatible Entscheidungen???, – ehm – die kann ich verstehen, aber sie entspricht nicht der Art und Weise wie wir arbeiten. Wir haben uns hier auch Zeit gelassen ??? zur Schadenstiftung???, wir haben viele Monate sehr intensiv beraten – eh – und da fühlt man sich – eh – nicht so zu sagen anderen Interesse verpflichtet??? Es geht doch nicht um Gefühle, sondern um Fakten ??? Wem gegenüber sind Sie tatsächlich verpflichtet??? Sind Sie unabhängig??? Augenscheinlich nehmen wir etwas anderes wahr!!! sondern versucht ein sachlich vernünftiges – eh – Urteil zu erarbeiten, im gemeinsamen Ringen aller Richter untereinander.

Peter Frey:

Aber es geht ja nicht nur um Druck aus der Politik sondern auch um Druck zum Beispiel von den Märkten und – eh – unsere Zuschauer nehmen Ihnen diese Unabhängigkeit, die Sie eben postuliert haben, gar nicht unbedingt ab, Herr Voßkuhle. Zitieren wir mal unseren User Ronny Neuer, der auf ZDF. de geschrieben hat:

Ronny Neuer:

Mit Entsetzen habe ich die Billigung des EURO-Rettungsschirms durch das Verfassungsgericht verfolgt. Dieses Urteil beschreibt die Abhängigkeit der Rechtsprechung von der derzeitigen Wirtschaftslage in all ihrer / seiner Blüte.

Peter Frey:

Also haben Sie wirklich sich keine Sekunde gefragt, wenn Sie den Rettungsschirm ablehnen, dann brechen am nächsten Tag die Märkte auseinander?

Andreas Voßkuhle:

Erst mal wissen wir nicht was die Märkte am nächsten Tag machen, insofern ist es auch schwierig sich danach zu orientieren. ??? Und was können wir wirtschaftlich Tag täglich erleben??? Haben Sie keine Wahrnehmung??? Und zum andern zeigen 60 Jahre Geschichte des Bundesverfassungsgerichts nichtige Urteile mangels Zitiergebot des BVerfGG!!!???, und wir haben schon einige wichtige Entscheidungen treffen müssen, – eh – daß das Gericht da sehr unabhängig und sehr furchtlos ist. ??? Wer soll denn so eine Aussage glauben??? “sehr unabhängig“ heißt nicht “absolut unabhängig“. Und sehr furchtlos sind Sie wegen Ihrer Unverantwortlichkeit? Oder worauf beziehen Sie diese Vokabel wirklich??? Ich kann aber die Bedenken verstehen. Die Bürgerinnen und Bürger stellen sich das vielleicht mit unter anders vor, – eh – wie wir entscheiden, aber für unsere Praxis – eh – sind diese Erwartungen – eh – nicht sehr relevant. ??? “nicht sehr relevant“ heißt keinesfalls “nicht” relevant!!! Welche Erwartungen meinen Sie damit wirklich??? Die der Druckausübenden oder die des Deutschen Volkes???

Bettina Schausten:

Jedenfalls fühlte sich die Kanzlerin durchaus bestätigt durch Ihr Urteil? Sie hat ja erst abgewartet und dann eine große Rede im Bundestag gehalten und die Kritiker immer hin hat dann doch gefreut, daß Sie die Rechte des Parlaments so klar gestärkt haben. Siehe oben!!! Mich würd´ mal interessieren: Verfolgen Sie Ihre Urteile dann eigentlich? Was wird daraus? Das interessiert uns ja auch wirklich!!! Welche Vollstreckungsinstrumente hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich??? Uns sind derzeit keine bekannt!!! Und somit wird aus diesem “ohne Legitimation” arbeitenden Tatsachengericht eine Muppet-Show??? siehe ESM!!! Also ist jetzt für die Abstimmung am Donnerstag, die ja ansteht im Bundestag, alles so gelaufen, wie Sie ´s vorgegeben haben in Ihrem – em – Urteil? Hat das alles seine Ordnung?

Andreas Voßkuhle:

Wir schauen natürlich drauf. Wir sind normale Menschen in der Welt und – em – schauen auch was mit unseren Urteilen wird. Aber wir haben in dem Sinne keine Folgenverantwortung. ??? Wird hier einmal mehr die Unverantwortlichkeit laut PartG deutlich!!! Sondern wir schauen auf den dann nächsten Fall der kommt und mit dem werden wir uns wieder intensiv beschäftigen. Es ist aber nicht so, daß wir jetzt gucken wird das eins zu eins umgesetzt. Wir werden bei dem nächsten Fall, und der nächste Fall kommt immer sofort, der ist sozusagen immer programmiert ??? von wem???, werden wir schauen ob – eh – die Anforderungen, die wir in dem Urteil formuliert haben, auch eingehalten worden sind und – em –  und das ist unsere Aufgabe und es hat was für sich, wenn man eben mit einer gewissen Distanz auf solche sehr, sehr schwierigen Fragen schaut.

Bettina Schausten:

Interessiert Sie dann trotzdem, ob diese schwarz gelbe Mehrheit für die Kanzlerin jetzt eigentlich steht (Voßkuhle: jaah) und haben Sie Ihr vielleicht dann sogar ein Stück weit dabei geholfen?

Andreas Voßkuhle:

Em – ich interessiere mich natürlich als Staatsbürger ??? Sie sind auch nur, wie wir alle, rechtloser Bundesbürger??? wie wir alle, ich hoffe Sie auch, – eh – dafür, wie – eh – diese (Schausten: von Berufswegen) – von Berufswegen wie diese Entscheidung – eh – ausgeht und das ist eine, eine, ein wichtiges – eh – wichtiges politisches Vorhaben, das ist überhaupt keine Frage. Aber für unsere Tätigkeit als Richter hat das wenig Bedeutung.

Peter Frey:

Aber dennoch im politischen Raum wird natürlich die Frage diskutiert, ob diese Regierung noch legitimiert ist, wenn die Bundeskanzlerin ihre eigene Mehrheit nicht hinbekommt und die Opposition braucht, um sich – eh – durchzusetzen. Möglicherweise ist sie ja angewiesen auf die SPD und die Grünen. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten: Ist Mehrheit gleich Mehrheit? ??? Oder haben Sie schon einen Plan B in der Tasche?

Andreas Voßkuhle:

Mehrheit ist – eh – Mehrheit. Das, worüber Sie – eh – jetzt nachdenken, ist eine politische Frage. Eh – die haben wir nicht zu entscheiden ??? Ja wer dann??? Dies ist eine politische Frage??? Vielleicht eine Frage an Ihre Rechtsauffassung??? Wenn die – das Gesetz die Mehrheit im Bundestag hat, dann ist es ein verabschiedetes Gesetz und – eh – die Verfassungsrichter sind damit zufrieden.

Bettina Schausten:

Mh, mh – dann gucken wir doch mal auf die Inhalte: Worüber wird abgestimmt. Es geht ja um die Haftung von, im schlechtesten Fall, bis zu über 400 MRD. Euro; und das halten wir jetzt – alle, Sie haben es ja beurteilt, laut Bundesverfassungsgericht, für in Ordnung??? Mich würde mal interessieren bis zu welcher Höhe – ehm – akzeptiert das höchste Gericht eine solche Haftung??? Wenn es jetzt bis zu 700 Mrd. gewesen wär, hätten Sie dann gesagt: Das ist nicht mehr in Ordnung?

Andreas Voßkuhle:

eh – Frau Schausten, in der Verfassung steht kein – ehm – keine konkrete Zahl ??? Wofür??? Hier geht es um reine Finanzmathematik! Mit klarem Insolvenzbetrug, Insolvenzverschleppung etc. … Sind  das nicht sehr wohl Straftatbestände???. Und die können wir tatsächlich auch nicht – eh – erfinden, die können wir auch nicht aus irgendwelchen Grundsätzen heraus-  – eh – leiten, herleiten, sondern wir haben gesagt, der Bundestag muß in der Lage sein, noch effektiv über sein Budgetrecht – ehm – sozusagen – e – zu entscheiden ??? Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt???, er muß sein Budgetrecht effektiv wahrnehmen können (Schausten: Das darf er? Egal bis zu welcher Höhe?) und da kann es auch eine Grenze geben muß aber nicht, in der man ??? Wer ist man??? sagt, na ja, wenn wir uns so weit verschulden, dann ist eigentlich – e – der Bundestag nicht mehr in der Lage diese Budgethoheit in irgendeiner Weise auszufüllen, weil dann die – ehm – Gewährleistungsversprechen so hoch sind, – e – daß kein politischer Spielraum mehr vorhanden ist.

Bettina Schausten:

Wo ist die Grenze?

Peter Frey:

Ja. – Sie haben die Grenze nicht genannt bisher. Bei anderen Urteilen sind Sie ja sehr konkret geworden, wenn mal man an die Sicherheitsverwahrung denkt, da haben Sie ja diktiert was passieren muß, gerade zu den …

Andreas Voßkuhle:

Ja – ich würde auch da vorsichtig sein. Also wir haben einen Rahmen abgesteckt, in dem sich die Politik da bewegen kann, – em – hier haben wir keine konkrete Grenze – eem – also feststellen können und wir haben das versucht mit sozusagen Grundsätzen – eh – zu beschreiben, daß es so einen Fall geben kann, das ist nicht ausgeschlossen nach der Rechtsprechung, da haben Sie vollkommen Recht, daß es sozusagen einmal zu viel wird, aber ich glaube da müssen wir erst mal den Prognosespielraum des Gesetzgebers akzeptieren ??? Kommt aus der Ecke auch entsprechender Druck??? Wenn der die Auffassung vertritt und das ist nachvollziehbar, – eh – daß er noch handlungsfähig ist, mit einem solchen Versprechen, dann haben wir das grundsätzlich zu akzeptieren.

Peter Frey:

Aber haben sie da nicht eine Gelegenheit verpaßt, der Anwalt der Bürger und des Gelds der Bürger zu sein? Des Bürgers vielleicht noch ja, aber des Deutschen Volkes???

Andreas Voßkuhle:

Ich kann die Erwartung gut verstehen. In einem solchen Prozeß – eh – möchte man gerne eine Institution haben, die dann noch vielleicht ein Stoppschild aufstellt und sagt: Eh – bis hierher und nicht weiter! (Frey: und genau so werden Sie auch gesehen). Eh – das – e -tun wir dann, wenn wir das verfassungsrechtlich – eh – verantworten können, beziehungsweise, wenn das verfassungsrechtlich zwingend ist. Aber wir sind kein politisches Organ in dem Sinne, daß – e – ohne verfassungsrechtliche Legitimation solche Entscheidungen treffen kann. (Schausten: mhm) Ich glaube auch nicht das wäre im Sinne des Bürgers. ??? Sie glauben das wäre auch nicht im Sinne des Bürgers??? Wissen sie denn??? Kennen Sie denn den Willen des souveränen Deutschen Volkes??? Nein, sie kennen nur die anerzogene Agonie des Individuums, welches unmündig, nicht souverän, eine nicht souveräne Staatssimulation ermächtigt mit den Sachen im Spielraum BRD zu spielen.

Peter Frey:

Aber Herr Voßkuhle, dadurch, daß Sie sagen: Dafür sind wir nicht zuständig, konnte nicht aufgrund dieses Mechanismus, auch weil das Verfassungsgericht nicht richtig hingeschaut hat, diese Schuldenkrise überhaupt entstehen?

Andreas Voßkuhle:

Wir haben schon sehr genau hingeschaut, bisher. Insofern – ehm – würde ich Ihre Einschätzung da nicht teilen. Wir haben eine Reihe von grundsätzlichen Entscheidungen zu Europa rechtlichen Fragen getroffen, und wenn Sie die Entscheidungen betrachten, Maastricht, – em – dann den Lissabon-Vertrag,  – eh – dann etwa die Honey-Well-Entscheidung und jetzt der EURO-Rettungsschirm, dann sehen Sie, daß sich ein Roter Faden durch all diese Entscheidungen zieht. Der Rote Faden lautet: Eh – die europäische Integration muß demokratisch verantwortet werden. Und im Zentrum dieser Verantwortung steht das Parlament. Sie haben schon genau hingeschaut??? Ja schon, doch mit einem ganz anderen Gedanken? … haben Sie eine Reihe von grundsätzlichen Entscheidungen zu europarechtlichen Fragen getroffen?: Maastricht, Lissabon-Vertrag, die Honey-Well-Entscheidung, und jetzt zum Rettungsschirm!!! Dann sehen wir einen Roten Faden? Seit wann steht in einer Deutschen Verfassung Europa-Recht??? Im GG??? Das wurde nach der Wende willkürlich geändert, ohne Legitimation des Deutschen Volkes, der Alliierten? Und in der Tat sehen wir den Roten Faden: Geht es um unsere völlige Entrechtung? Die europäische Integration muß demokratisch verantwortet werden??? Was hat das alles noch mit Demokratie im eigentlichen Sinne dieser und mit Verantwortung zu tun??? Im Zentrum dieser Verantwortung steht das Parlament! Ja? Welches? Der Erfüllungsgehilfe der Fremdverwaltung? Und wem hat sich das Parlament gegenüber zu verantworten? Dem Volk? Dem Deutschen Volk oder einer anderen Macht???

Bettina Schausten:

Mhm – Das müssen wir nachher nochmal vertiefen. Jetzt gucken wir nochmal auf den Donnerstag und stellen uns mal vor: Die schwarz-gelbe eigene Mehrheit der Kanzlerin steht nicht. Dann haben wir ja möglicherweise eine Opposition, die Neuwahlen fordert und haben dann noch ein neues Problem:

Moderation:

Die Euro Krise. Auch eine Gefahr für Schwarz–Gelb. ??? Merkel will, daß der Vizekanzler nichts sagt über eine griechische Pleite. ??? Maulkorb??? Was muß da dem Deutschen Volk vorenthalten werden??? Doch der läßt sich lautes Nachdenken nicht verbieten. Dauerclinch. Wir lassen uns lautes Nachdenken und Fragen stellen auch nicht verbieten. Und auch deshalb haben wir auf Dauer Clinch. Mit anderen Worten: Probleme. Ist auch hier ein Geschäftsmodell gefährdet06. 2011 hätte es ja ein neues Wahlrecht geben müssen!

Hans–Jürgen Papier:

Jetzt ist wirklich Eile geboten, damit nun jetzt wirklich der nächste Deutsche Bundestag nach verfassungsrechtlich einwandfreiem Recht gewählt werden kann! Denn sonst, sonst drohen in der Tat wirklich krisenhafte Erscheinungen. Ist diese Aussage nicht trefflich wahr?

Moderation:

Das sogenannte negative Stimmgewicht muß weg. Grundsätzliche Frage: Welcher Wähler kennt überhaupt das alte Wahlrecht der BRD und verstand es inhaltlich und in seiner Wirkungsweise??? Die Wenigsten. Und trotzdem gingen sie zur Wahl, damit völlig unmündig, zudem statusgemindert und nicht souverän. Und scheinbar legitimierten sie somit eine nicht souveräne OMF-BRd(teil-)vD.

Ein Fehler im bisherigen Recht. Sind Sie damit schon nicht mehr alleine, Fehler im Recht zu erkennen?

… sei auch die Neuregelung verfassungswidrig, glaubt die Opposition. Nicht nur diese. Die Opposition bezieht sich offenkundig auf das GG.

Und jetzt??? … 3 Jahre hatte das Gericht Zeit gegeben … ??? Wenigstens 20 Jahre hatte das Gericht Zeit!!! Diese bezieht sich jedoch nicht auf das dem GG untergeordnete Wahlrecht, sondern auf eine Neue Verfassung des DEUTSCHEN VOLKES!!!

Heribert Prantl:

Man muß es in so einer fundamentalen Frage, diese, diesen verfassungswidrigen Zustand, so kurz halten wie möglich. Ja bitte!!! Doch vergeßt bitte nicht den Willen und den Auftrag des Deutschen Volkes.

Drei Jahre sind eine Unmöglichkeit. Drei Jahre Übergangsfrist bei einem verfassungswidrigen Wahlrecht sind für sich verfassungswidrig. Hoppla???

Ist eine Deutsche Verfassung nicht derzeit suspendiert, womit sich in der BRD dann niemand auf eine Deutsche Verfassung beziehen dürfte. Wer sich auf eine Verfassung bezieht, kann welche Deutsche Verfassung meinen. Spricht nicht alles dafür, daß die Weimarer Reichsverfassung nach 1933 geschützt wird? … und im Schatten des Grundgesetzes seine Anwendung findet? Weshalb finden wir so viele Verweise auf die WRV in den BRD-Gesetzen? Insbesondere auf das “Neue Staatsrecht” im Zusammenhang der Heimatlosigkeit: deutsch???

Moderation:

Bricht die Koalition jetzt auseinander, gibt’s kein gültiges Wahlrecht. Gab es sowieso nicht und es ist auch für die BRD zu keiner Zeit mehr möglich. Also muß sie wohl zusammenbleiben. Besser sie löst sich auf und gibt den Weg frei für das Deutschen Volk, daß es sich frei eine Verfassung geben kann, um dann eine legitime Regierung zu bilden.

Herr Papier spricht von einer krisenhaften Erscheinung … , also wenn der Zustand unseres Heimatlandes keine ausgewachsene Krise ist, und die BRD nur eine krisenhafte Erscheinung hat, dann stellt sich die Frage: Wer hier unter Realitätsverlust leidet und im wahrsten Sinne unfähig ist, dem Wohl des deutschen Volkes zu dienen.

Gehen Sie doch um des Friedenswillens des Deutschen Volkes dann wenigstens bitte alle nach Hause!

Hören Sie endlich auf uns zu belügen und sich selbst so wichtig zu nehmen.

Wir brauchen Sie nicht!!!

Wir haben von Ihren Unfähigkeiten die Schnauze gestrichen voll.

Es reicht nun wirklich !!!

Peter Frey:

Ja mögliche Neuwahlen – Herr Voßkuhle – auf ganz unsicherem Boden. Ihr Vorgänger Papier spricht von einer krisenhaften Erscheinung. Also wenn der Zustand unseres Heimatlandes keine ausgewachsene Krise ist, und die BRD nur eine krisenhafte Erscheinung hat, dann stellt sich die Frage: Wer hier unter Realitätsverlust leidet und im wahrsten Sinne unfähig ist, dem Wohl des deutschen Volkes zu dienen. War die Frist, die Sie da vorgegeben haben, einfach zu lang? 3 Jahre. Und hat die Koalition, hat die Regierung da handwerklich schlecht gearbeitet?

Andreas Voßkuhle:

Na wir hatten uns natürlich eigentlich vorgestellt, daß wir eine so lange Frist geben, damit eben in der Zeit ein – ehm – eine Lösung gefunden wird, die also allen Interessen und allen Vorgaben gerecht wird. ??? Daß – eh – diese Zeit von der Politik nicht genutzt worden ist, – ehm – enttäuscht uns. Eh – Ich glaube aber wir werden nicht in eine – eh – Staatskrise dadurch geraten. Eh – m –  Im Zweifel ist das Bundesverfassungsgericht dann aufgerufen einen verfassungskonformen Zustand herbei zu führen und wir würden im Rahmen einer einstweiligen Anordnung versuchen, eine solche verfassungsgemäße Grundlage für eine Wahl zu schaffen, damit eben eine solche Wahl stattfinden könnte.

Bettina Schausten:

Das heißt also: Im Zweifel machen Sie es selbst und das darf die Politik als Drohung sehen? Oder – also den einen oder andern haben Sie mit dieser Äußerung glaube ich schon – eh – …

Andreas Voßkuhle:

Das ist keine Drohung, (Schausten: … düpiert.) sondern das ist einfach eine Feststellung: Einer muß es dann machen. Verdammt dann tun Sie das endlich!!! Wir würden ´s sozusagen gerne der Politik überlassen, wenn ich das sagen darf und wir würden uns freuen wenn wir schnell zu einem verfassungskonformen Wahlgesetz kommen würden.

Bettina Schausten:

Aber Sie haben die perfekte Lösung quasi in der Schublade?

Andreas Voßkuhle:

Wir werden dann, wenn wir gezwungen sind eine solche Lösung zu entwickeln, uns es uns anschauen. Aber wir haben über das Problem schon einmal nachgedacht.

Treten Sie alle endlich zurück aus Ihren Positionen und beteiligen Sie sich endlich an der Verwirklichung des Deutschen Friedenswillen.

 

Satzergänzungen:

Andreas Voßkuhle:

Wenn ich die Rote Robe anziehe, – spüre ich viel Verantwortungsgefühl und viel Konzentration.

Um in Karlsruhe zu bestehen,  mußte ich lernen – konzentriert und – em – sachgerecht zu arbeiten. Ansonsten hatte ich von Anfang an nicht das Gefühl – em – sozusagen eine neue Herausforderung zu haben die mich – em – in eine schwierige Situation gebracht hat. ???

 

Bettina Schausten:

… aber wenn jetzt eine Ministerin der Regierung Merkel mal sagt – eh – träumt von den Vereinigten Staaten von EUROPA,  also mehr europäische Integration und auch die Kanzlerin sagt ja: Mehr EUROPA, dann bringt Sie das vielleicht eher als Verfassungsrechtler um den Schlaf, weil das ist mit der deutschen, mit dem deutschen Grundgesetz nicht zu machen. ???

Andreas Voßkuhle:

Das ist richtig. Wir haben im Lissabon–Urteil klar und deutlich gesagt, daß dann, wenn die – em – Bundesrepublik als souveräner Staat ??? Entschuldigen Sie: Brauchen Sie Nachhilfe??? abgeschafft wird, wenn Sie so wollen, dann – eh – müssen wir uns eine Neue Verfassung geben, mit dem Grundgesetz ist das nicht machbar und – eh – diese Verfassung muß dann mit einer Volksabstimmung begleitet werden.

Peter Frey:

Wie nah sind wir denn schon an diesem Punkt?

Andreas Voßkuhle:

Wir steuern auf ihn zu. Das ist ganz offensichtlich. Wie nah wir jetzt ganz konkret sind, daß läßt sich schwierig abstrakt sagen, aber wir – ehm – sind ein sehr stark integrierter Verbund, und die Schwelle zum europäischen Bundesstaat ist sicherlich noch nicht genommen. Das haben wir auch festgestellt im Lissabon-Urteil. Aber sie ist also auch nicht in allerweitester Ferne.

Peter Frey:

Verstehen wir Sie so richtig, daß Sie als Hüter der Bundesrepublik Deutschland sozusagen skeptisch sind, gegenüber mehr europäische Integration?

Voßkuhle:

Nein, da verstehen Sie mich falsch – ehm – ich – eh – persönlich sehe das politisch so, daß Europa unsere ??? Wer ist unsere??? Zukunft ist. Die Frage ist: Welche verfassungsrechtlichen Anforderungen gestellt werden müssen und da werden wir ??? Wer ist wir??? das Volk mitnehmen müssen, wenn wir einen europäischen Bundesstaat – eh – in die Welt setzen wollen. Und was ist Ihr Plan B, wenn das deutsche Volk nicht mitkommen will: in Ihr EUROPA???

Bettina Schausten:

Mhm – ehm – nun feiern wir 60 Jahre Bundesverfassungsgericht. Stellen wir uns mal vor wir sind nochmal 15 Jahre weiter, haben das 75-te Jubiläum, – ehm – glauben Sie, daß “das Bundesverfassungsgericht“ dann noch diesen Stellenwert hat, “als Hüter des Grundgesetzes”  ??? oder der Weimarer Reichsverfassung nach 1933??? – mit großem Vertrauen der Bürger ??? Woher nehmen Sie solche Behauptungen???. Wird es das so noch geben oder sind dann die europäischen Gerichtshöfe wichtiger geworden?

Andreas Voßkuhle:

Also, wir sind sicherlich kein Solitär mehr. Wir befinden uns in einem Verbund mit andern Gerichten, dem Strasbourger Gericht, dem Luxemburger Gericht. Ich glaube nicht, daß wir – ehm – sozusagen marginalisiert werden. Sondern unsere Tätigkeit wird sich etwas verändern. Wir werden – ehm – auch die Chance haben – stärker einzuwirken auf die Ausbildung eines gemeineuropäischen Verfassungsrechts und wir werden weiterhin viele wichtige Fragen hier in Karlsruhe zu entscheiden haben. Insofern denke ich, daß wir in 15 Jahren uns hier wieder zusammen treffen können.

 

Die Falle für die Deutschen Völker???

Das Grundgesetz als Verfassung Deutschlands

http://www.joernipsen.de/vita.php

 

Download (PDF, 69KB)

http://ag-freies-deutschland.de/wp-content/uploads/2012/02/Das-Grundgesetz-als-Verfassung-Deutschlands-pd_fx_02.pdf

 

Deutschland wach endlich auf …

Burger Lohmann