19. März 2024

Euthanasie – Dreivierteltote Organspender und hirntote Gesetzgeber

16:24:10 | Freitag, 16. Dezember 2011

http://kreuz.net/article.14372.html

Die Hirntod-Definition ermöglicht es, lebende Menschen für tot zu erklären, um sie anschließend zu ermorden. Von Aaron Rosenbaum.
© mallix, Flickr, CC

(kreuz.net)

 

In Großbritannien will die Regierung Organspendern die Beerdigung bezahlen, weil es dort zuwenig Organspender gibt.Diesen Vorschlag hat ein wissenschaftlicher Beirat in Großbritannien gemacht.

Die Kosten von etwa 1.700 Euro soll der staatliche Gesundheitsdienst tragen.

Der Tote lebt noch

Auch in Deutschland wird fleißig die Werbetrommel für Organspende gemacht.

Sogar Bischof Gebhard Fürst von Rottenburg-Stuttgart und der Augsburger Weihbischof Anton Losinger haben sich in dieser Sache vor den Karren der Bundesregierung und Bundesärztekammer spannen lassen.

Doch mit Beginn der Organverpflanzung entstand den Medizinern ein juristisches Problem.

Bisher hatte man keine Probleme, den Tod zu definieren.

Es gab und gibt seit Jahrtausenden todsichere Todeszeichen wie Leichenstarre, Verwesungsprozeß, Dysfunktion sämtlicher Organe.

Doch dann kamen die Organtransplantationen und der Organhandel.

Weil Organe im Verwesungsprozeß unbrauchbar sind, mußte eine „neue“ Todesdefinition her.

Sie sollte erlauben, lebende Menschen für „tot“ zu erklären.

Der neue Tod heißt „Hirntod“

Man mußte die Definition des Todes so ändern, daß man jemanden für „tot“ erklären kann, obwohl er lebt.

Man bastelte sich also eine Definition, als ob es Halb-, Dreiviertel- oder Viervierteltote geben würde.

Den neuen Tod – der kein Tod ist – nannte man Hirntod.

Die Bundesärztekammer – der Repräsentant der Ärzteschaft – bestimmte im Transplantationsgesetz des Jahres 1997 neue Richtlinien zum Nachweis des Todes.

Bundestag und Bundesrat nickten ab.

Wurde die Bundesärztekammer vom Volk gewählt? Gehört sie zur Legislative oder zur Judikative?

Wie auch immer: Der Gesetzgeber tat, was die Ärztekammer wollte.

Die Hirntod-Theorie ist eine unsichere Diagnose. Das kann man an zahlreichen „Hirntod“-Patienten feststellen, die wieder aufgewacht sind und heute ein normales Leben mit einem lebenden Hirn führen.

Organräuber lauern überall

Niemand soll glauben, daß er vor Organjägern sicher ist.

In Österreich gilt zum Beispiel: Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, gilt als Organspender.

Man sollten also auf den österreichischen Serpentinen vorsichtig fahren und immer einen ausländischen Paß mitführen.

Für die reibungslose Schlachtung von Organspendern – denen bei lebendigem Leibe die lebenswichtigen Organe herausgeschnitten werden – sorgt in Deutschland die ‘Deutsche Stiftung Organtransplantation’.

Akt der Nächstenliebe?

Die Katholische Kirche nimmt zur Organtransplantation eine fatale Position ein.

Von den Protestanten kann man sowieso nicht mehr erwarten als fair gehandelten Kaffee, Mülltrennung und Antiatomkraftdemos.

Doch bei der Kirche ist es nicht viel besser: Sie bezeichnet die Organentnahme, die einen Menschen tötet, als „Akt der Nächstenliebe“.

Moralisch korrekt ist dieser Sachverhalt als Mord oder Selbstmord zu bezeichnen – je nach dem, ob eine Zustimmung des Spenders vorliegt oder nicht.

Die wissen nicht, wovon sie reden

Bis in die 1950er Jahre lehnte die Kirche die Organspende aufgrund des Verstümmelungsverbots von Leichnamen ab.

Heute rechtfertigt sie den Mord als ein Akt der Nächstenliebe.

Bischof Fürst und Weihbischof Losinger verweisen sogar auf den ‘Katechismus der Katholischen Kirche’.

Die Organspende „solle als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden.“

Mons. Fürst beklagt, daß ein Drittel der Patienten aufgrund des Fehlens von Organen sterben.

Dem muß man hinzufügen, daß das andere Drittel in dem Augenblick sterben würde, wenn es seine Organe spendet.

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