Zum BVerfGG s. u. wird noch eine elementare Strecke hinzugefügt B. L.
Zwei Abwege …
… die eine Farce ohne absehbares ENDE sind, wenn wir weiter in friedseeliger Demut und Selbstgefälligkeit verweilen !!!
(keine Aufforderung zur Gewalt, zum Überdenken der eigenen Geisteshaltung schon!!! B. L.)
Und wenn Sie das durchgearbeitet haben, dann verstehen Sie warum die Rechtspflege außer Kraft ist und wir kein rechtliches Gehör finden.
Das hier sind offenkundige Tatsachen, wie sie sich in unserem Land tagtäglich und weitläufig ereignen.
Entsprechende Fälle können zu Hauf dokumentiert werden, wobei diese hier dem Faß den Boden ausschlagen!
Wir brauchen uns hier nichts vormachen, es kann jeden von uns, und das ist wörtlich zu nehmen, ereilen.
Deshalb sollte hier an dieser Stelle niemand wegschauen und sich diese komplexe Geschichte sehr aufmerksam zu Gemüte führen!!! Macht die Augen auf, öffnet euren Verstand und hinterfragt die Einzelheiten … werdet endlich wach!!!
Dies erscheint natürlich nicht in den Mainstream-Medien, weil wir davon, wenn es irgend wie vermeidbar ist, nichts wissen sollen.
Erst derjenige, den es erwischt, wird mit diesen Machenschaften konfrontiert und kommt vom Regen in die Jauche, weil er meist völlig ahnungslos und unwissend, völlig wehrlos diesen Verbrechen gegenübersteht. Und wehrlos sind wir bisher noch ALLE !!!
Doch nun zur Sache:
… nun schenken Sie zwei Namen Ihre Aufmerksamkeit. Welche das sind, wird Ihnen aus dem Sachverhalt selbst klar.
Lesen Sie diese beiden Artikel in der folgenden Ausgabe:
Hat Meinung!
SaarSpiegel
ST. WENDEL
w w w . s a a r s p i e g e l . c o m
78. Ausgabe Oktober 2008
(Den Saarspiegel konnte ich nicht mehr erreichen. Vermutlich wurden ihm – aus Rache – die finanziellen Grundlagen entzogen? s. u.) (??? B. L.)
Saubere Justiz?
…im Saarland???
Hans-Raab-Kolumne
Folge Nr. 31
CDU-Ministerpräsident M.!
Es geht weiter …
zeitnah-bürgerreport
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Die Glaubwürdigkeit ist verloren ,“ oder die Wahl die keine ist“
Veröffentlicht am 27. November 2011
Regionalnachrichten
- 12.11.2011 – Saarland
- Kramp-Karrenabauer fordert Senioren zu mehr gesellschaftlichem Engagement auf
- Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenabauer fordert die Senioren im Land zu mehr gesellschaftlichem Engagement auf. Das hat Kramp-Karrenabauer auf dem Willi-Graf-Empfang in Saarbrücken gesagt.Senioren dürften ihre Verantwortung nicht abgeben. Sie müssten ihre Erfahrungen aus dem Alltag weitergeben, weil dies der Gesellschaftsentwicklung zugutekomme.
AKK ist übrigens auch die Justizministerin die den “Scherbenhaufen saubere saarländische Justiz“ mitübernommen hat, von Peter Müller als Ex Justizminister .
http://www.saarspiegel.com/pdf/SaSp_Nr78_S01.pdf
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45522447.html
Leserbriefe SZ 26/27 .11. 2011
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/Berlin-Peter-Mueller-Wahl-Verfassungsrichter-Bundesverfassungsgericht;art27856,4067492#.TtH9GGP7jEw
Landesregierung verweigert Antwort
Der Chefredakteur der Monatszeitung SaarSpiegel (Auflage rund 480.000 Exemplare), Franz Hermann, hat am 25. Juli 2005 Anzeige gegen die saarländische Staatskanzlei erstattet, weil diese ihm die Antwort auf eine offizielle Presseanfrage verweigert hat. Hermann wirft der Landesregierung vor, gegen das Landesmediengesetz verstoßen zu haben.
Mehr
http://mmm.verdi.de/archiv/2005/09-10/pressefreiheit/landesregierung_verweigert_antwort
Wenn eine Hand die andere wäscht
http://huthnorbert.wordpress.com/2011/07/22/wenn-eine-hand-die-andere-wascht/
Insofern hat es uns keineswegs überrascht, dass im Hinblick auf unsere Aufklärungsarbeit in Sachen Peter Müller, so auch den Hinweis auf den Internetbeitrag bei Duckhome (s. News vom 12. Juli 2011), keine Reaktion seitens der hier kontaktierten Printmedien sowie seitens Rundfunk und Fernsehen erfolgt ist. Eine durchaus vertraute Erfahrung! So hat es im Verlauf von 27 Jahren, trotz zahlloser Initiativen unsererseits, kein Organ der selbsternannten „Vierten Gewalt“ (außer: Biss und Saarspiegel) gewagt, den auf unserer Seite geschilderten Behörden- und Justizskandal jemals auch nur im Ansatz aufzugreifen bzw. in der Sache zu berichten. Fürwahr eine Art der „Kontrolle“, vor der die Mächtigen erzittern… Mag das von ihnen verbreitete heroische Selbstbild sich auch auf die Zeit sowie das Wirken Siebenpfeiffers berufen, die heutige Funktion der Medien jedenfalls ist eine andere…
Auch von Seiten derjenigen ausgewählten „Volksvertreter“, an die wir uns in Zusammenhang mit unserer „Peter Müller – Aufklärungsaktion“ gewandt hatten, war nur wenig Rückmeldung zu erhalten. Auf die Nennung von Namen verzichten wir an dieser Stelle bewusst (Es schweigt des Dichters Höflichkeit).
Mehr zu diesem Auszug
http://www.rechtsverweigerung.de/News.html
au|di|a|tur et al|te|ra pars < lat.; »
( Man höre auch die Gegenseite )
Verfahrensflut Verfassungsrichter fordern Querulanten-Gebühr
Samstag 22.01.2011, 13:59
dpa. Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle ( zu Herrn Voßkuhle kommen wir auch noch in einer anderen Sache, die den Betrug des Art. 146 GG aufdecken wird. B. L. –> http://ag-freies-deutschland.de/zur-lage-der-nation/wird-der-artikel-146-grundgesetz-fur-die-brd-zur-falle-fur-das-deutsche-volk/)
Immer häufiger muss man sich in Karlsruhe mit Bagatell-Beschwerden streitsüchtiger Wutbürger herumschlagen. Die wahrhaft wichtigen Sachen bleiben liegen. Nun allerdings schlagen die Verfassungshüter zurück.
Comeback des Politischen:
Von wegen Wutbürger
Nach FOCUS-Informationen endeten im vergangenen Jahr fast 7000 Verfahren in Karlsruhe – so viele wie nie zuvor. 1000 bis 1500 dieser 7000 Verfassungsbeschwerden haben nach gerichtsinterner Einschätzung querulatorischen Charakter, wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beschwerden aus dem Strafvollzug. Um seinen überlassteten Kollegen wieder mehr Zeit für die wirklich wichtigen Verfahren zu verschaffen, will Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deshalb eine Missbrauchsgebühr einführen, die Querulanten abschrecken soll.
Wer zum Beispiel mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, würde in die Kategorie Dauerkläger fallen. Dann müsste er erst mehrere hundert Euro bezahlen, bevor sein Verfahren weiter bearbeitet wird. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat diesen Kurs nach FOCUS-Informationen grundsätzlich gebilligt. Noch dieses Jahr soll die Gesetzesänderung dafür im Entwurf vorgelegt werden.ges
Was ist nur mit den Deutschen los? Bürger gehen auf die Straße, Wähler wieder wählen – und auf Facebook gibt’s fast stündlich ein Plebiszit. Das Engagement erreicht eine neue Qualität. Von Florian Güßgen
Françoise Hardy – Tous le garçon et les filles (1962) HQ AUDIO
Hochgeladen von BATCARIOCA am 14.09.2010
Tous les garçons et les filles de mon âge
se promènent dans la rue deux par deux
tous les garçons et les filles de mon âge
savent bien ce que c’est d’être heureux
et les yeux dans les yeux et la main dans la main
ils s’en vont amoureux sans peur du lendemain
oui mais moi, je vais seule par les rues, l’âme en peine
oui mais moi, je vais seule, car personne ne m’aime
Mes jours comme mes nuits sont en tous points pareils
sans joies et pleins d’ennuis personne ne murmure “je t’aime”
à mon oreille
Tous les garçons et les filles de mon âge
font ensemble des projets d’avenir
tous les garçons et les filles de mon âge
savent très bien ce qu’aimer veut dire
et les yeux dans les yeux et la main dans la main
ils s’en vont amoureux sans peur du lendemain
oui mais moi, je vais seule par les rues, l’âme en peine
oui mais moi, je vais seule, car personne ne m’aime
Mes jours comme mes nuits sont en tous points pareils
sans joies et pleins d’ennuis oh! quand donc pour moi brillera le soleil?
Comme les garçons et les filles de mon âge connaîtrais-je
bientôt ce qu’est l’amour?
comme les garçons et les filles de mon âge je me
demande quand viendra le jour
où les yeux dans ses yeux et la main dans sa main
j’aurai le c?ur heureux sans peur du lendemain
le jour où je n’aurai plus du tout l’âme en peine
le jour où moi aussi j’aurai quelqu’un qui m’aime
Auf den Straßen, an den Wahlurnen: Anti-Atomkraft-Demonstration in München© Frank Leonhardt/DPA
Das politische Engagement erlebt einen bemerkenswerten Frühling. Erst reizte Stuttgart 21, dann mobilisierte die Affäre Guttenberg, jetzt bewegt die Katastrophe von Fukushima. Die Bürger gehen wieder auf die Straße, die Wähler gehen wieder wählen – und im Netz wird via Facebook jeden zweiten Tag eine Volksabstimmung organisiert – per Like-Button. Am vergangenen Samstag demonstrierten über 200.000 Menschen, die relativ hohe Wahlbeteiligung in Sachsen-Anhalt (51,2 Prozent vs. 44,4 Prozent 2006), Rheinland-Pfalz (61,8 vs. 58,2 Prozent) und Baden-Württemberg (66,2 vs. 53,4 Prozent) wärmte jedem Demokraten das Herz. Selbst der Bundestag erlebt eine Hochphase. Wer sich jüngst die spritzigen und erhellenden Debatten zur Guttenberg-Affäre, zur Abstimmung im UN-Sicherheitsrat, aber auch zur Atomdebatte ansah, konnte sich jede Talkshow am Abend schenken.
Eine Renaissance des Politischen
Das sind spannende Phänomene. Sie deuten darauf hin, dass sich etwas verschiebt in der politischen Landschaft. Die Bürger, die Betroffenen, mischen sich stärker ein, mischen stärker mit.
Quelle: Stern
Abgründe in der saarländischen Justiz
Die Kluft zwischen ’’ Recht haben ’’ und ’’ Recht bekommen ’’
ist im Saarland mittlerweile sehr sehr tief geworden. Unzählige haarsträubende Fälle werden von Bürgerinnen und Bürgern
an die Redaktion des SaarSpiegel herangetragen. Um wirklich helfen zu können ,müssten Legionen von Anwälten dabei anpacken, den Berg des Unrechtes abzutragen. Rechtsprechung nach Willkür ,Nichtwürdigung von Beweisen, Prozess- Vereitelung und Betrug aller Art scheint in vielen saarländischen Gerichtssälen gang und gäbe zu sein (und nicht nur dort! B. L.).
Im Bild rechts ( SaarSpiegelSchweinereien Hitparade -Platz 1 ) sehen Sie den Rentner Rudolf Reis ( siehe Platz 6; Seite 4 SaarSpiegel ) Der 75 –jährige steht hier für die stetige wachsende Zahl von Menschen deren Glaube an die Gerechtigkeit von Richtern und Anwälten nachhaltig zerstört wurde. Allzu gern verschließt die Allgemeinheit ihre Augen und Ohren angesichts solcher Unrechtsfälle und hält an der Illusion einer ’’ unabhängigen und gerechten Justiz ’’ fest.
Doch wehe dem, der sich oft unverschuldet, vor Gericht wiederfindet und aus diesem Traum herausgerissen wird.
Rechtsanwalt Christoph Heims
schreibt dem Rentner Rudolf Reis hämisch – arrogante Briefe und besteht auf seinem Honorar, obwohl er es war, der den alten Mann in große Schwierigkeiten gebracht hat – in einem Prozess, der bei Kenntnis der einschlägigen Gesetze gar nicht zu verlieren war! Wäre Rechtsanwalt Heimes Handwerker, so müsste er
für eine derartige Unfähigkeit Schadenersatz leisten.
Original Text unverändert SaarSpiegel Schweinereien Hitparade
Gaudeamus Igitur
Hochgeladen von LightningPenis am 05.09.2008
Gaudeamus Igitur
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Melodie: Studentenlied, ursprünglich mittelalterliches Bußlied, 1788; Text: erste Textspuren im Mittelalter, heutige Fassung von Christian Wilhelm Kindleben (1748-1786), Halle 1781. Deutscher Text nach Johann Christian Günther (1695-1723), 1717
Gaudeamus Igitur
1. Strophe
Gaudeamus igitur,
iuvenes dum sumus,
post iucundam iuventutem,
post molestam senectutem
nos habebit humus.
2. Strophe
Ubi sunt, qui ante nos
in mundo fuere?
Vadite ad superos,
transite ad inferos,
ubi iam fuere.
3. Strophe
Vita nostra brevis est,
brevi finietur,
venit mors velociter,
rapit nos atrociter,
nemini parcetur.
4. Strophe
Vivant omnes virgines
faciles, formosae,
vivant et mulieres,
tenerae amabiles,
bonae laboriosae!
5. Strophe
Pereat tristitia,
pereant osores,
pereat diabolus,
quivis antiburschius,
atque irrisores!
Deutscher Text
1. Strophe
Brüder lasst uns lustig sein,
weil der Frühling währet
und der Jugend Sonnenschein
unser Laub verkläret;
Grab und Bahre warten nicht,
wer die Rosen jetzo bricht,
dem ist der Kranz bescheret.
2. Strophe
Unsres Lebens schnelle Flucht
leidet keinen Zügel,
und des Schicksals Eifersucht
macht ihr stetig Flügel;
Zeit und Jahre fliehn davon,
und vielleicht schnitzt man schon
an unsres Grabes Riegel.
3. Strophe
Wo sind diese, sagt es mir,
die vor wenig Jahren
eben also, gleich wie wir,
jung und fröhlich waren?
Ihre Leiber deckt der Sand,
sie sind in ein ander Land
aus dieser Welt gefahren.
4. Strophe
Wer nach unsern Vätern forscht
mag den Kirchhof fragen:
ihr Gebein, so längst vermorscht,
wird ihm Antwort sagen;
kann uns doch der Himmel bald,
eh‘ die Morgenglocke schallt,
in unsre Gräber tragen!
5. Strophe
Unterdessen seid vergnügt,
lasst den Himmel walten,
trinkt, bis euch das Bier besiegt
nach Manier der Alten!
Fort, mir wässert schon das Maul,
und, ihr andern, seid nicht faul,
die Mode zu erhalten!
BVerfG vom 12.10.1951 – 1 BvR 41/51
Parallelfundstellen:
BVerfGE 1, 12
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.10.1951 (1 BvR 41/51)
BVerfGG § 90 Abs 2 S 2; BVerfGG § 24; StPO § 411; StPO § 412
Leitsätze
1. Der Rechtsweg ist nicht erschöpft im Sinne des § 90 Abs 2 Satz 2 BVerfGG, wenn der Beschwerdeführer von einem gesetzlich zugelassenen Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht hat. |
2. Unter Rechtsweg ist in § 90 Abs 2 Satz 2 BVerfGG auch der Verwaltungsrechtsweg zu verstehen. |
Orientierungssatz
1. Eine Erschöpfung des Rechtsweges liegt nicht vor, wenn der Rechtsweg – sei es auch aus Unkenntnis – nicht beschritten wurde oder die Entscheidung mangels rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels Rechtskraft erlangte. Wer die Einhaltung der gesetzlichen Fristen versäumt, verliert nach den allgemeinen Grundsätzen des Prozeßrechts sein Recht. Das gilt auch, wenn ein Einspruch gegen einen Strafbefehl gem StPO §§ 411, 412 wegen Formmangels oder Nichterscheinen zum Termin verworfen wurde. Dagegen muß ggf mit der Berufung vorgegangen werden. |
Jürgen Marcus – Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
Hochgeladen von fritz5192 am 05.02.2008
Jürgen Marcus – Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell 1976
Du stehst im Leben
und das heißt eben
daß keiner keinem traut
weil es nur zu leicht gescheh’n kann
daß man über’s Ohr dich haut.
Ist einer schlauer
dann trägst du Trauer
denn du verlierst das Spiel
ihn schnell zu überholen ist dein Ziel.
Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.
Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.
Kindergesichter strahlen wie Lichter
wenn sie im Kreis sich drehn.
Wir alle freu’n uns mit ihnen
wenn wir sie so glücklich sehn.
Doch wir verwandeln mit unser’m Handeln
den eig’nen Kindheitstraum
und denken Jahre später an ihn kaum.
Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.
Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.
Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell
Karussell.
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Querulanten-Gebühr gab es diese bereits 1951 ?
BVerfGE 1, 87
zitiert in RN 1230
BVerfG vom 28.11.1951 – 1 BvR 166/51 – u.a.
Parallelfundstellen:
BVerfGE 1, 87
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.1951 (1 BvR 166/51, 1 BvR 173/51, 1 BvR 174/51, 1 BvR 175/51, 1 BvR 176/51)
BVerfGG § 90; BVerfGG § 24
Leitsatz
1. Ein mit Rücksicht auf seine querulatorische Veranlagung wegen Geistesschwäche Entmündigter hat nicht die Fähigkeit, rechtswirksam eine Verfassungsbeschwerde zu erheben. |
Orientierungssätze
1. Das BVerfGG enthält weder allgemeine Bestimmungen über die „Parteifähigkeit“ noch über die „Prozeßfähigkeit“. Wegen der besonderen Eigenart der verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren können auch nicht die entsprechenden Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze (z.B. ZPO §§ 51 ff oder Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder § 54) ohne weiteres entsprechend angewandt oder der ihnen zugrunde liegende Rechtsgedanke ohne weiteres allgemein auf das Verfahren vor dem BVerfG übertragen werden. |
2. Die Fähigkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde wird von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte mit beeinflußt (z.B. bei Verletzung der Religionsfreiheit aus GG Art 4 wären die besonderen Altersstufen für die freie Wahl eines bestimmten religiösen Bekenntnisses zu berücksichtigen, die Fähigkeit zur Wahlprüfungsbeschwerde gem BVerfGG § 48 müßte sich nach der Wahlfähigkeit richten, die durchaus nicht regelmäßig mit der bürgerlich-rechtlichen Geschäftsfähigkeit übereinzustimmen braucht). |
3. Es braucht nicht allgemein entschieden zu werden, welche Wirkung eine Entmündigung wegen Geistesschwäche auf die Verfahrensfähigkeit im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ausübt. Zeigt sich der geistige Mangel eines Entmündigten gerade in seinem querulatorischen Verhalten bei gerichtlichen Verfahren, so besteht kein Zweifel, daß er auch nicht die Fähigkeit zur rechtswirksamen Erhebung einer Verfassungsbeschwerde besitzt. |
Aus den Gründen:
1 |
1. Der Beschwerdeführer ist durch Beschluß des Amtsgericht L. vom 12. August 1948 wegen Geistesschwäche entmündigt worden. In den Gründen dieses Beschlusses heißt es, daß sich seine „Rechtsempfindlichkeit im Laufe des Verfahrens immer mehr nach der querulatorischen Seite hin verschoben“ habe und er an einem Rechtswahn leide. Durch das Urteil des Landgerichts L. vom 13. April 1951 ist die Klage des Beschwerdeführers auf Aufhebung des Entmündigungsbeschlusses abgewiesen worden. In den Gründen wird hervorgehoben, daß die Entmündigung zum Schutze des Beschwerdeführers erforderlich sei, weil ihm, „bedingt durch seine Geistesschwäche und seine zunehmende querulatorische Veranlagung, im täglichen Leben viele Gefahren“ drohten. Das Armenrechtsgesuch des Beschwerdeführers zur Berufung gegen das landgerichtliche Urteil ist durch Beschluß des Oberlandesgerichts vom 22. Juni 1951 abgelehnt worden. |
2 |
Der Beschwerdeführer hat eine Reihe umfangreicher Eingaben an das Bundesverfassungsgericht gerichtet, die sich teils gegen bestimmte Privatpersonen, teils gegen Beamte, Ärzte, die Justizverwaltung, bestimmte Richter, gegen Ministerien und sonstige Behörden richten. Er droht mehrfach an, daß er sich an das internationale Gericht in Den Haag wenden werde und der Bundesrepublik ungeheure Kosten entstehen könnten, wenn seinem Verlangen nicht stattgegeben werde. |
3 |
2. Nach der Absicht des Beschwerdeführers sollen seine Eingaben Verfassungsbeschwerden sein; sie sind jedoch unzulässig, da ihm wegen seiner Entmündigung die Fähigkeit fehlt, die zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erforderlichen Verfahrenshandlungen rechtswirksam vorzunehmen. |
4 |
Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht enthält weder allgemeine Bestimmungen über die „Parteifähigkeit“ noch über die „Prozeßfähigkeit“. Als Antragsteller werden je nach der Eigenart des Verfahrens sowohl natürliche Personen (Abgeordnete und Wahlberechtigte gemäß § 48 BVerfGG; „jedermann“ gemäß § 90 BVerfGG), wie inländische juristische Personen (§ 90 BVerfGG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG; Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß § 91 BVerfGG), darüber hinaus in zahlreichen Fällen auch Verfassungsorgane und Teile von Verfassungsorganen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugelassen. |
5 |
Soweit natürliche Personen als Antragsteller in Betracht kommen, fehlt weiterhin eine allgemeine Regelung der „Prozeßfähigkeit“, also der Fähigkeit, die erforderlichen Verfahrenshandlungen rechtswirksam vorzunehmen. Wegen der besonderen Eigenart der verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren können auch nicht die entsprechenden Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, insbesondere die §§ 51 ff. der Zivilprozeßordnung oder etwa § 54 der Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder Bayern, Hessen und Württemberg-Baden ohne weiteres entsprechend angewandt oder der ihnen zugrunde liegende Rechtsgedanke ohne weiteres allgemein auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht übertragen werden. So wird sich beispielsweise die Fähigkeit des einzelnen Wahlberechtigten, Beschwerde gemäß § 48 BVerfGG einzulegen, nach der Regelung der Wahlfähigkeit richten, die durchaus nicht regelmäßig mit der bürgerlich-rechtlichen Geschäftsfähigkeit übereinzustimmen braucht. Andererseits wird die Fähigkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte mitbeeinflußt werden; beispielweise wird bei Verletzung des Rechtes der Freiheit des religiösen Bekenntnisses gemäß Art. 4 GG zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 (RGBl. S. 939) besondere Altersstufen für die freie Wahl eines bestimmten religiösen Bekenntnisses vorsieht. |
6 |
Im vorliegenden Fall braucht jedoch die Frage, welche Wirkung eine Entmündigung wegen Geistesschwäche auf die Verfahrensfähigkeit im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ausübt, nicht allgemein entschieden zu werden. Liegt nämlich der entscheidende Grund für die Entmündigung gerade in der querulatorischen Veranlagung des Beschwerdeführers, zeigt sich also sein geistiger Mangel gerade in seinem Verhalten bei gerichtlichen Verfahren, so besteht kein Zweifel daran, daß er auch nicht die Fähigkeit besitzt, eine Verfassungsbeschwerde rechtswirksam zu erheben. Die vom Beschwerdeführer erhobenen Verfassungsbeschwerden müssen daher als unzulässig angesehen und gemäß § 24 BVerfGG als unzulässig verworfen werden. |
BVerfG Lexetius.com/2011,4138: drucken |
mehr |
Bildungs-Offensive Grundgesetz Art 20 GG
Hochgeladen von karlheinzkoch am 30.09.2009
Streiflichter aus der Tatsachen-Buchdokumentation “Keine Schonzeit für Krähen” zum deutschen Rechtssystem
Dr. Thebrath wurde abgeholt von diesen Verbrechern!
+ Kommentar
—– Original Message —–
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: xxxxxxxxxxx
Datum: 9. Dezember 2011 11:49
Betreff: WG: Dr. Thebrath wurde abgeholt von diesen Verbrechern! + Kommentar
An: xxxxxxxxxxx
Wie lange wollen wir diese Willkür noch tatenlos hinnehmen??
— xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxxx schrieb am Do, 8.12.2011:
Von: xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxxx
Betreff: Dr. Thebrath wurde abgeholt von diesen Verbrechern!
An: “Lynn Aman” xxxxxxxxxxx
CC: “XXX” xxxxxxxxxxx
Datum: Donnerstag, 8. Dezember, 2011 21:29 Uhr
HILFE – Dr. Thebrath ohne Rechtsgrundlage abgeholt – brutale WILLKÜR durch BRD-Justiz
brd-und-plotzlich-ist-das-haus-weg
Gestern am 07.12.2011 in der Früh wurde Dr. Thebrath abgeholt, ein Sanka/Krankenwagen und mehrere bayerische Polizisten kamen, um ihn abzuholen.
(Anmerkung Susanne – Polizei Markenzeichen)
Niemand würde eine Rechnung bezahlen, wenn die Leistung nicht erfolgt ist – also hat hier bereits ein TERRORAKT stattgefunden, wie er gegen DEUTSCHE in der BRD inzwischen zum ALLTAG geworden ist . . . auf der anderen Seite bekommen Millionen Migranten von der BRD sofort HARTZ IV –
Die BRD ist eine VERNICHTUNGSMASCHINE des Deutschen Volkes und des Deutschen Vermögens – alles wird an die EU weitergeleitet – und zwar ohne Rechtsgrundlage!
Dr. Bernward Thebrath geht in den Hungerstreik
Sehr geehrte Damen und Herren,
Niemand weiß, wo er ist.
Das Leben und die Restgesundheit des Mannes sind stark gefährdet.
Die Verhaftung schlägt Wellen ,
—–Ursprüngliche Mitteilung—–
Verschickt: Fr, 9 Dez 2011 10:30 am
Betreff: WG: Das ist der Kerl… (Einfach unglaublich)
Dr. Thebrath verhaftet!
Natürlich kann Dr. Thebrath nichts für das Unvermögen einer Justizangestellten. Besonders dumm an der Sache, der Geschäftsverteilungsplan zeigt Ungereimtheiten. Und das ist sicherlich noch sehr milde formuliert.
Per Mail wurde mir folgendes mitgeteilt:
Das darf man wohl tatsächlich als „ungewöhnlich“ bezeichnen. Handelt es sich hierbei vielleicht um Urkundenfälschung? Erfahrungsgemäß ermittelt die Justiz nicht gerne gegen die Justiz, aber besonders gerne gegen Justizkritiker. Und Dr. Thebrath bezeichnet sich sogar als „Systemerneuerer“.
Ich hoffe, dass ich hierzu in Kürze mehr erfahre und berichten kann.
Gesendet: Mittwoch, 7. Dezember 2011 00:38
An: ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘poststelle@sta-mm.bayern.de’
Cc: ‘poststelle@ljk-ba.bayern.de’; ‘impressum@stmj.bayern.de’; ‘pressestelle@bgh.bund.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’; ‘internetredaktion@bayern.landtag.de’; ‘Barbara.Stamm@csu.de’; ‘poststelle@lg-mm.bayern.de’; ‘poststelle@jva-mm.bayern.de’; ‘wolfgang.schaeuble@bundestag.de’; ‘presse@bmj.bund.de’; ‘poststelle@olg-m.bayern.de’
Betreff: brisanter Nachschlag
Brisanter Nachschlag zum Schreiben der „Staatsanwaltschaft Memmingen“ v. 01.12.2011
Das unten abgebildete und von der „Staatsanwaltschaft Memmingen“ verwendete Dienstsiegel ist in mehrfacher Hinsicht ungültig. Es trägt keine Siegel-Nr. und es gibt keine „Staatsanwaltschaft Bayern“, allenfalls eine „Staatsanwaltschaft Memmingen“, die richtigerweise nur „Anwaltschaft Memmingen im Verwaltungsgebiet Bayern der US-Amerikanischen Besatzungsmächte“ heißen dürfte! – Vielen Dank für diesen Hinweis betreffs des „Privat-Siegels“ aus der breiten Leserschaft!
Wenn schon die „Staatsanwaltschaften“ die Öffentlichkeit täuschen und das hier ist nur ein Beispiel von vielen, was haben wir dann von diesem „Staat“ zu erwarten?
Damit die Sendung „Wetten das…?“ mit den neuem Moderator(in) ein Renner wird, kann jeder die Wette einreichen, daß kein Justizangehöriger oder Beamter die eidesstattliche Erklärung (s. Anlage) oder ähnliches unterschreiben wird. Sie werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlicht Wettkönig. Denn Justizangehörige, Beamte und Kollaborateure scheuen dieses Papier wie der Teufel das Weihwasser.
Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2011 11:44
An: ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘poststelle@sta-mm.bayern.de’
Cc: ‘poststelle@ljk-ba.bayern.de’; ‘impressum@stmj.bayern.de’; ‘pressestelle@bgh.bund.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’; ‘internetredaktion@bayern.landtag.de’; ‘Barbara.Stamm@csu.de’; ‘poststelle@lg-mm.bayern.de’; ‘poststelle@jva-mm.bayern.de’; ‘wolfgang.schaeuble@bundestag.de’; ‘presse@bmj.bund.de’; ‘poststelle@olg-m.bayern.de’
Betreff: Rechnung zum Strafbefehl und Ersatzfreiheitstrafe erneut vollständig zurückgewiesen
Entschuldigung: diesmal der pdf-Anhang mit allen 16 Seiten!
Gesendet: Montag, 5. Dezember 2011 20:32
An: ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘poststelle@sta-mm.bayern.de’
Cc: ‘poststelle@ljk-ba.bayern.de’; ‘impressum@stmj.bayern.de’; ‘pressestelle@bgh.bund.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’; ‘internetredaktion@bayern.landtag.de’; ‘Barbara.stamm@csu.de’; ‘poststelle@lg-mm.bayern.de’; ‘poststelle@jva-mm.bayern.de’; ‘wolfgang.schaeuble@bundestag.de’; ‘presse@bmj.bund.de’; ‘poststelle@olg-m.bayern.de’
Betreff: Rechnung zum Strafbefehl und Ersatzfreiheitstrafe erneut vollständig zurückgewiesen
…und noch einmal einer neuer „Offener Brief“ an die „Staatsanwaltschaft“ Memmingen
Dr. Bernward Thebrath • Buchenweg 6 • D-89350 Dürrlauingen
Frau Schwarz (Rechtspflegerin)
c/o Anwaltschaft Memmingen zugehörig dem Verwaltungsgebiet Bayern
„Staatsanwaltschaft Memmingen“
Hallhof 1+4
D-87700 Memmingen
per EINSCHREIBEN
Dürrlauingen, Montag, 05.Dezember 2011
vollständiges unheilbares Legitimationsdebakel
AZ: Qs 146/11 bzw. 2 Cs 113 Js 16604/10 AG Günzburg
hier: wiederholte Zurückweisung sowie Rücksendung Ihres Schreibens v. 01.12.2011
Heute bist du uns noch fern,
Aber Tannen, Engel, Fahnen
Lassen uns den Tag schon ahnen,
Und wir sehen schon den Stern.“
Theodor Fontane (1819-1898)
Sehr geehrte Frau vornamenlos Schwarz (Rechtspflegerin),sehr geehrter Herr Dr. vornamenlos Kreuzpoitner (Oberstaatsanwalt),
Daher weisen wir Strafbefehl und Rechnung immer und immer wieder zurück allein schon deshalb, weil diesen und Ihnen die gültige rechtsstaatliche Grundlage und Legitimation völlig fehlt. – Sie machen aus einer von Ihnen erstellten Rechnung einfach eine Geldstrafe. Wenn es um eine reine Geldstrafe geht, muß eine genau bezeichnete und durch gültige Gesetze unterlegte Straftat vorausgehen bzw. zugrunde liegen. Das ist aber nicht der Fall. Ist das nicht Gelderpressung einer hochkriminellen Vereinigung? Auch wurde diese Angelegenheit immer wieder von uns angefochten unter der Voraussetzung, daß es sich in diesem Verfahren um rechtsstaatlich ordentliche Behörden („Polizei“, „Staatsanwaltschaft“) und Gerichte handelt. Dies ist allerdings nicht der Fall.In den Schreiben v. 22.03.2011, 31.03.2011, 08.04.2011, 09.05.2011, 01.06.2011 sowie 2 Schreiben v. 06.10.2011 und am 07.11.2011, 14.11.2011, 23.11.2011 und zuletzt am 27.11.2011 haben wir jeweils nach der gültigen Rechtsgrundlage und nach der Legitimation der Behörden (Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft) gefragt.
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zum Schreiben vom 05.12.2011
an die Staatsanwaltschaft Memmingen
Wir haben bis heute von Ihnen hierzu keine Aussage erhalten bzw. einen Widerspruch zu unseren schriftlichen dezidierten Vorträgen. Wer nicht widerspricht stimmt zu. Da Sie unseren Argumentationen zu keinem Zeitpunkt widersprochen haben, erklären Sie uns bitte ausführlich, weshalb sie sich überhaupt noch an uns wenden? Mit welcher uns gegenüber nachweislichen werthaltigen rechtsstaatlichen Legitimation können Sie das überhaupt tun?
Da Sie sich bis heute hartnäckig verweigern, gehen wir auch bei Ihnen („Staatsanwaltschaft Memmingen“, „Polizei“ und „Amtsgericht Günzburg“ sowie „Landgericht Memmingen“ und „Oberlandesgericht München“ etc.) von privaten Unternehmen des Verwaltungsgebiets Bayern [lt. Proklamation Nr. 2 und 4 (19.09.1945 bzw. 01.03.1947)] aus, denen wir uns nicht unterordnen müssen.
Der als der bedeutendste Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts bezeichnete Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen hat zur Nichtigkeit folgendes in seinem Buch “Wer soll Hüter der Verfassung sein” ausgeführt:
“Nichtigkeit bedeutet, daß ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so daß es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.”
“Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt, ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen, und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln.
”Wir können uns mit diesen Aussagen identifizieren bis auf das Wort „Untertan“. Das Wort Untertan ist als überholt zu betrachten. Wir sind freie Menschen und niemand gegenüber Untertan. Dem Einzigen, dem wir Untertan sind, ist der himmlische Vater, Gott. Niemand ist höher oder niedriger der Andere. Denn ALLE sind aus der gleichen Quelle. Jeder sieht dieselbe Sonne, atmet dieselbe Luft.
Damit hat sich diese Angelegenheit hier zur Gelderpressung und angedrohter Gewalt sowie Internierung als politischen Gefangener bereits erledigt!
Aus dokumentarischen Gründen legen wir noch auf folgende Feststellungen wert:
Wir weisen die Gelderpressung sowie Androhung von Gewalt und Zwangsinternierung unter Verletzung allgemeiner anerkannter Menschenrechte völkerrechtlich relevant in vollem Umfang zurück. Wir sind mit Ihnen zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag eingegangen, der Ihre Forderungen rechtfertigen täte. Wir, als Betroffener,………
Bitte Weiterlesen im pdf-Anhang! Der Brief ist im Original unterschrieben versandt worden.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernward Thebrath
Buchenweg 6D-89350 Dürrlauingen
Tel.: 0172/8217699
E-Mail: info@thebrath.de
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Virtuelles Hausverbot
Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des “Bundesverfassungsgerichts” (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen < (Persona non grata)!
Anlage:
Weitere Briefe von Dr. Bernward Thebrath stelle ich in die Rubrik Offene Briefe ein. (B. L.)