21. November 2024

Schildbürger – bauernschlau – dreiste Diebe – Feindstaatenerfüllungsgehilfen ???

Zum BVerfGG s. u. wird noch eine elementare Strecke hinzugefügt B. L. 

Zwei Abwege …

…  die eine Farce ohne absehbares ENDE sind, wenn wir weiter in friedseeliger Demut und Selbstgefälligkeit verweilen !!!

(keine Aufforderung zur Gewalt, zum Überdenken der eigenen Geisteshaltung schon!!! B. L.)

Und wenn Sie das durchgearbeitet haben, dann verstehen Sie warum die Rechtspflege außer Kraft ist und wir kein rechtliches Gehör finden.

Das hier sind offenkundige Tatsachen, wie sie sich in unserem Land tagtäglich und weitläufig ereignen.

Entsprechende Fälle können zu Hauf dokumentiert werden, wobei diese hier dem Faß den Boden ausschlagen!

Wir brauchen uns hier nichts vormachen, es kann jeden von uns, und das ist wörtlich zu nehmen, ereilen.

Deshalb sollte hier an dieser Stelle niemand wegschauen und sich diese komplexe Geschichte sehr aufmerksam zu Gemüte führen!!! Macht die Augen auf, öffnet euren Verstand und hinterfragt die Einzelheiten … werdet endlich wach!!!

Dies erscheint natürlich nicht in den Mainstream-Medien, weil wir davon, wenn es irgend wie vermeidbar ist, nichts wissen sollen.

Erst derjenige, den es erwischt, wird mit diesen Machenschaften konfrontiert und kommt vom Regen in die Jauche, weil er meist völlig ahnungslos und unwissend, völlig wehrlos diesen Verbrechen gegenübersteht. Und wehrlos sind wir bisher noch ALLE !!!

Doch nun zur Sache:

 …  nun schenken Sie zwei Namen Ihre Aufmerksamkeit. Welche das sind, wird Ihnen aus dem Sachverhalt selbst klar.

Lesen Sie diese beiden Artikel in der folgenden Ausgabe:

Hat Meinung!

SaarSpiegel

ST. WENDEL

w w w . s a a r s p i e g e l . c o m

info@saarspiegel.com

78. Ausgabe Oktober 2008

(Den Saarspiegel konnte ich nicht mehr erreichen. Vermutlich wurden ihm – aus Rache – die finanziellen Grundlagen entzogen? s. u.) (??? B. L.)

Saubere Justiz?
…im Saarland???

 

Hans-Raab-Kolumne
Folge Nr. 31

CDU-Ministerpräsident M.!

Download (PDF, 2.22MB)

 

Es geht weiter …

zeitnah-bürgerreport

Just another WordPress.com site

Hochgeladen von am 05.02.2008

Jürgen Marcus – Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell 1976

Du stehst im Leben
und das heißt eben
daß keiner keinem traut
weil es nur zu leicht gescheh’n kann
daß man über’s Ohr dich haut.

Ist einer schlauer
dann trägst du Trauer
denn du verlierst das Spiel
ihn schnell zu überholen ist dein Ziel.

Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.

Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.

Kindergesichter strahlen wie Lichter
wenn sie im Kreis sich drehn.
Wir alle freu’n uns mit ihnen
wenn wir sie so glücklich sehn.
Doch wir verwandeln mit unser’m Handeln
den eig’nen Kindheitstraum
und denken Jahre später an ihn kaum.

Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.

Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell.

Auf dem Karussell fahren alle gleich schnell
darum wäre es schön
wär’ man noch einmal zehn
da sind alle gleich
ob sie arm oder reich
alle fahren gleich schnell auf dem Karussell
Karussell.

Kategorie:

Musik

Tags:

Lizenz:

Standard-YouTube-Lizenz

 

Querulanten-Gebühr gab es diese  bereits 1951 ?

BVerfGE 1, 87

zitiert in RN 1230

BVerfG vom 28.11.1951 – 1 BvR 166/51 – u.a.

Parallelfundstellen:

BVerfGE 1, 87

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.1951 (1 BvR 166/51, 1 BvR 173/51, 1 BvR 174/51, 1 BvR 175/51, 1 BvR 176/51)

BVerfGG § 90; BVerfGG § 24

Leitsatz

1. Ein mit Rücksicht auf seine querulatorische Veranlagung wegen Geistesschwäche Entmündigter hat nicht die Fähigkeit, rechtswirksam eine Verfassungsbeschwerde zu erheben.

Orientierungssätze

1. Das BVerfGG enthält weder allgemeine Bestimmungen über die „Parteifähigkeit“ noch über die „Prozeßfähigkeit“. Wegen der besonderen Eigenart der verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren können auch nicht die entsprechenden Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze (z.B. ZPO §§ 51 ff oder Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder § 54) ohne weiteres entsprechend angewandt oder der ihnen zugrunde liegende Rechtsgedanke ohne weiteres allgemein auf das Verfahren vor dem BVerfG übertragen werden.

2. Die Fähigkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde wird von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte mit beeinflußt (z.B. bei Verletzung der Religionsfreiheit aus GG Art 4 wären die besonderen Altersstufen für die freie Wahl eines bestimmten religiösen Bekenntnisses zu berücksichtigen, die Fähigkeit zur Wahlprüfungsbeschwerde gem BVerfGG § 48 müßte sich nach der Wahlfähigkeit richten, die durchaus nicht regelmäßig mit der bürgerlich-rechtlichen Geschäftsfähigkeit übereinzustimmen braucht).

3. Es braucht nicht allgemein entschieden zu werden, welche Wirkung eine Entmündigung wegen Geistesschwäche auf die Verfahrensfähigkeit im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ausübt. Zeigt sich der geistige Mangel eines Entmündigten gerade in seinem querulatorischen Verhalten bei gerichtlichen Verfahren, so besteht kein Zweifel, daß er auch nicht die Fähigkeit zur rechtswirksamen Erhebung einer Verfassungsbeschwerde besitzt.

Aus den Gründen:

1

1. Der Beschwerdeführer ist durch Beschluß des Amtsgericht L. vom 12. August 1948 wegen Geistesschwäche entmündigt worden. In den Gründen dieses Beschlusses heißt es, daß sich seine „Rechtsempfindlichkeit im Laufe des Verfahrens immer mehr nach der querulatorischen Seite hin verschoben“ habe und er an einem Rechtswahn leide. Durch das Urteil des Landgerichts L. vom 13. April 1951 ist die Klage des Beschwerdeführers auf Aufhebung des Entmündigungsbeschlusses abgewiesen worden. In den Gründen wird hervorgehoben, daß die Entmündigung zum Schutze des Beschwerdeführers erforderlich sei, weil ihm, „bedingt durch seine Geistesschwäche und seine zunehmende querulatorische Veranlagung, im täglichen Leben viele Gefahren“ drohten. Das Armenrechtsgesuch des Beschwerdeführers zur Berufung gegen das landgerichtliche Urteil ist durch Beschluß des Oberlandesgerichts vom 22. Juni 1951 abgelehnt worden.

2

Der Beschwerdeführer hat eine Reihe umfangreicher Eingaben an das Bundesverfassungsgericht gerichtet, die sich teils gegen bestimmte Privatpersonen, teils gegen Beamte, Ärzte, die Justizverwaltung, bestimmte Richter, gegen Ministerien und sonstige Behörden richten. Er droht mehrfach an, daß er sich an das internationale Gericht in Den Haag wenden werde und der Bundesrepublik ungeheure Kosten entstehen könnten, wenn seinem Verlangen nicht stattgegeben werde.

3

2. Nach der Absicht des Beschwerdeführers sollen seine Eingaben Verfassungsbeschwerden sein; sie sind jedoch unzulässig, da ihm wegen seiner Entmündigung die Fähigkeit fehlt, die zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erforderlichen Verfahrenshandlungen rechtswirksam vorzunehmen.

4

Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht enthält weder allgemeine Bestimmungen über die „Parteifähigkeit“ noch über die „Prozeßfähigkeit“. Als Antragsteller werden je nach der Eigenart des Verfahrens sowohl natürliche Personen (Abgeordnete und Wahlberechtigte gemäß § 48 BVerfGG; „jedermann“ gemäß § 90 BVerfGG), wie inländische juristische Personen (§ 90 BVerfGG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG; Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß § 91 BVerfGG), darüber hinaus in zahlreichen Fällen auch Verfassungsorgane und Teile von Verfassungsorganen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugelassen.

5

Soweit natürliche Personen als Antragsteller in Betracht kommen, fehlt weiterhin eine allgemeine Regelung der „Prozeßfähigkeit“, also der Fähigkeit, die erforderlichen Verfahrenshandlungen rechtswirksam vorzunehmen. Wegen der besonderen Eigenart der verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren können auch nicht die entsprechenden Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, insbesondere die §§ 51 ff. der Zivilprozeßordnung oder etwa § 54 der Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder Bayern, Hessen und Württemberg-Baden ohne weiteres entsprechend angewandt oder der ihnen zugrunde liegende Rechtsgedanke ohne weiteres allgemein auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht übertragen werden. So wird sich beispielsweise die Fähigkeit des einzelnen Wahlberechtigten, Beschwerde gemäß § 48 BVerfGG einzulegen, nach der Regelung der Wahlfähigkeit richten, die durchaus nicht regelmäßig mit der bürgerlich-rechtlichen Geschäftsfähigkeit übereinzustimmen braucht. Andererseits wird die Fähigkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte mitbeeinflußt werden; beispielweise wird bei Verletzung des Rechtes der Freiheit des religiösen Bekenntnisses gemäß Art. 4 GG zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 (RGBl. S. 939) besondere Altersstufen für die freie Wahl eines bestimmten religiösen Bekenntnisses vorsieht.

6

Im vorliegenden Fall braucht jedoch die Frage, welche Wirkung eine Entmündigung wegen Geistesschwäche auf die Verfahrensfähigkeit im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ausübt, nicht allgemein entschieden zu werden. Liegt nämlich der entscheidende Grund für die Entmündigung gerade in der querulatorischen Veranlagung des Beschwerdeführers, zeigt sich also sein geistiger Mangel gerade in seinem Verhalten bei gerichtlichen Verfahren, so besteht kein Zweifel daran, daß er auch nicht die Fähigkeit besitzt, eine Verfassungsbeschwerde rechtswirksam zu erheben. Die vom Beschwerdeführer erhobenen Verfassungsbeschwerden müssen daher als unzulässig angesehen und gemäß § 24 BVerfGG als unzulässig verworfen werden.

http://lexetius.com/2011,4138

BVerfG Lexetius.com/2011,4138: drucken

Bundesverfassungsgericht

1. Art. 38 GG schützt die wahlberechtigten Bürger vor einem Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages, vor allem auf supranationale Einrichtungen (BVerfGE 89, 155 [172]; 123, 267 [330]). Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs 1 GG kommt in Konstellationen zum Tragen, in denen offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen des gegenwärtigen oder künftigen Bundestages auf eine Art und Weise ausgehöhlt werden, die eine parlamentarische Repräsentation des Volkswillens, gerichtet auf die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger, rechtlich oder praktisch unmöglich macht.

2. a) Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat (vgl. BVerfGE 123, 267[359]). Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 [355 f.]; 79, 311 [329]).

b) Als Repräsentanten des Volkes müssen die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch in einem System intergouvernementalen Regierens die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten.

mehr 

http://lexetius.com/2011,4138

 

Bildungs-Offensive Grundgesetz Art 20 GG

Hochgeladen von am 30.09.2009

Streiflichter aus der Tatsachen-Buchdokumentation “Keine Schonzeit für Krähen” zum deutschen Rechtssystem

Kategorie:

Leute & Blogs

Tags:

Lizenz:

Standard-YouTube-Lizenz

 

 

Dr. Thebrath wurde abgeholt von diesen Verbrechern!

+ Kommentar

 

—– Original Message —–

From: xxxxxxxxxxx
To: xxxxxxxxxxx:
Sent: Friday, December 09, 2011 1:17 PM
Subject: Dr. Thebrath wurde abgeholt von diesen Verbrechern! + Kommentar

———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: xxxxxxxxxxx
Datum: 9. Dezember 2011 11:49
Betreff: WG: Dr. Thebrath wurde abgeholt von diesen Verbrechern! + Kommentar
An: xxxxxxxxxxx

Wie lange wollen wir diese Willkür noch tatenlos hinnehmen?? 

 Der Saarspiegel deckte im Jahre 2008 u.a. auch die Steuerhinterziehung des “Oberstaatsanwaltes” Raimund Weyand auf. Erst als eine “Steuer-CD” aus der Schweiz auftauchte entschloß ER sich zu einer “Selbstanzeige” und blieb STRAFFREI. Er darf dadurch weiterhin “Strafanträge” ausstellen.
Den Saarspiegel konnte ich nicht mehr erreichen. Vermutlich wurden ihm – aus Rache – die finanziellen Grundlagen entzogen? 
Damit ist bewiesen, dass wir schon längst “italienische” Verhältnisse haben. Wenn wir weiterhin nur tatenlos zusehen, wird dies zu einem deutschlandweiten Standard werden.
Wehret den Anfängen !!!!!

— xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxxx schrieb am Do, 8.12.2011:

Von: xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxxx
Betreff: Dr. Thebrath wurde abgeholt von diesen Verbrechern!
An: “Lynn Aman” xxxxxxxxxxx
CC: “XXX” xxxxxxxxxxx
Datum: Donnerstag, 8. Dezember, 2011 21:29 Uhr

HILFE – Dr. Thebrath ohne Rechtsgrundlage abgeholt – brutale WILLKÜR durch BRD-Justiz

Veröffentlicht am 8. Dezember 2011 by siriusnetwork
.
Kategorie BRD-RECHTSLAGE – BRD-RECHTSLAGE
Kategorie POLIZEISTAAT BRD – POLIZEISTAAT BRD
Kateogrie DEUTSCHLAND – DEUTSCHLAND
.
.
siehe auch diesen Beitrag –

brd-und-plotzlich-ist-das-haus-weg

.
.
.

Gestern am 07.12.2011 in der Früh wurde Dr. Thebrath abgeholt, ein Sanka/Krankenwagen und mehrere bayerische Polizisten kamen, um ihn  abzuholen.

(Anmerkung Susanne – Polizei Markenzeichen)

.
Ich habe einige Schreiben von Dr. Thebrath online gestellt –
und bitte um Weiterleitung und Verteilung – dieser Mann hat soviel Mut, Aufrichtigkeit und Rückgrat bewiesen – sendet ihm LIEBE:
An dieser Stelle möchte ich einmal darauf hinweisen, was hier bereits im Vorfeld alles an haarsträubenden WILLKÜRAKTEN vorausgegangen ist.
Herr Dr. Thebrath hatte mir am Telefon einmal einiges zu seinem Fall geschildert – leider konnte ich mir nicht alle Zusammenhänge merken – aber diese KURIOSITÄT habe ich im Kopf behalten, weil man sich nur noch die HAARE RAUFEN KANN, wenn man diese Dinge hört:
Dr. Thebrath hatte einen Rechtsstreit mit einem Handwerkerunternehmen und zwar stellte letzteres eine Rechnung an ihn aus für so weit ich weiß – die Entsorgung von Schutt – die Rechnung kam – aber die Arbeit war nicht verrichtet, für die Herr Thebrath hätte zahlen sollen – der Handwerker klagte und das BRD -GERICHT gab ihm RECHT, obwohl er seinen Anteil am Vertrag nicht erfüllt hatte und verhängte gegen Dr. Thebrath die übliche Prozedur der Geldeintreibung!!!!
Es wird hier insbesondere bei Deutschen dieses angewandt – so möchte es der Talmud – daß die Goyims zur Kasse gebeten werden:
.

Niemand würde eine Rechnung bezahlen, wenn die Leistung nicht erfolgt ist – also hat hier bereits ein TERRORAKT stattgefunden, wie er gegen DEUTSCHE in der BRD inzwischen zum ALLTAG geworden ist . . . auf der anderen Seite bekommen Millionen Migranten von der BRD sofort HARTZ IV –

und deren Angehörige im Ausland sind dann sogar noch aus dem deutschen Krankenkassentopf mit krankenversichert, ohne eingezahlt zu haben . . . das sind alles die Wahrheiten hinter den Kulissen. Und solche Dinge kommen also nicht in den NACHRICHTEN.
.

Die BRD ist eine VERNICHTUNGSMASCHINE des Deutschen Volkes und des Deutschen Vermögens – alles wird an die EU weitergeleitet – und zwar ohne Rechtsgrundlage!

.
.
Ich werde diese Dinge nun an den IRAN weiterleiten!
.
Helfen Sie bei der Rettung aus deutscher Willkür-Justiz!

Dr. Bernward Thebrath geht in den Hungerstreik

Dr. Bernward Thebrath in Zwangshaft,
Dr. Bernward Thebrath geht in den Hungerstreik,
Dr. Bernward Thebrath droht die Psychatrisierung ? ? ?
An Amnestie International,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Heute wende ich mich mit einem dringenden Hilferuf an Sie, quasi vor der Haustüre!
Es gibt einen Dr. Bernward Thebrath, dessen Haus am Freitag, 09.12.2011, am AG Günzburg versteigert werden soll.
Im Vorfeld ist er mit einem Freund gemeinsam im Sommer 2011 zum AG Günzburg/Bayern gegangen, um den GVP (Geschäftsverteilungsplan) einzusehen. Er ließ ihn dann kopieren.
Eine beauftragte Gerichtsmitarbeiterin kopierte den GVP und händigte an Dr. Thebrath dann das >>Original<< aus. Obwohl Herr Thebrath mal oder 3mal nachfragte, ob das die gewünschte  >>KOPIE<< sei, wurde ihn und seinem Begleiter bestätigt, dass es die Kopie sei. Dann sind die beiden „mit der ausgehändigten „Kopie“ gegangen.
Es stellte sich nämlich heraus, dass es tatsächlich das Original ist,  welches ihnen von der Gerichtsmitarbeiterin ausgehändigt wurde.
Eigenartigerweise war auf der Seite mit den Unterschriften der fünf führenden“ Richter dieses Amtsgerichts Günzburg ein Name und eine Unterschrift mit Tippexstreifen überdeckt und eine neue Unterschrift mit Namensstempel gesetzt.
Dr. Thebrath hat all dieses auch ins www gestellt.
Die StA Günzburg am AG Günzburg (evtl. auch die StA Neu-Ulm und das dortige AG?) haben dann ein Strafverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet und Dr. Thebrath wurde sakrosankt zu 80 Tagessätzen mal 50,00 Euro verurteilt: Zahlen kann er nicht, will er auch nicht.
Obwohl das angebotene Geschäft der BRD-Behörden (AG Günzburg und StA Günzburg etc.) immer wieder von Dr. Thebrath zurückgewiesen wurde, sogar an das LG Memmingen und weiter an das OLG München ging und dort nichts „entschieden“ ist, wurde er heute abgeholt und aus seinem Haus entführt.

Niemand weiß, wo er ist.

Vor wenigen Tagen sollte er auch zu einer amtsgerichtlich angeordneten unfreiwilligen  Untersuchung in ein Bezirkskrankenhaus kommen, was er ebenso zurückgewiesen hatte.
Dabei ist Herr Thebrath schwerst krank, hat Leukämie und hochgradig Diabetes.  Er hat vor wenigen Tagen zwei Atteste von Fachärzten eingesandt, dass er nicht in politische Internierung darf und wegen der Versteigerung diese zwingendermaßen nicht durchgeführt werden sollte.
Aber eine „Rechtspflegerin“ hat ohne Unterschrift und ohne medizinische Kenntnisse entschieden, ER MUSS REIN!“
Gestern am 07.12.2011 in der Früh wurde er abgeholt, ein Sanka/Krankenwagen und mehrere bayerische Polizisten kamen, um ihn  abzuholen.
(Anmerkung Susanne – Polizei Markenzeichen)

Das Leben und die Restgesundheit des Mannes sind stark gefährdet.

Wie lässt sich von IHNEN schnelle und wirkungsvolle Hilfe arrangieren?
Hier ist das Foto des Geschäftsverteilungsplanes im www zu sehen:
Einige andere Seiten, welche ebenfalls das Foto zeig(t)en, sind schon von den BRD-Behörden gesperrt.
Helfen und retten Sie das Leben von Dr. Bernward Thebrath!
Herzlichen Dank schon im Voraus.
Beste Grüße
xxxxx xxxxx
 
—– Original Message —–

Subject: Fwd: Das ist der Kerl… (Einfach unglaublich) wegen Verhaftung v. Dr. Thebarth

Die Verhaftung schlägt Wellen ,

auch Clustervision hat es in seinem Video erwähnt …… http://youtu.be/q4bSU-HXQQw

—–Ursprüngliche Mitteilung—–
Verschickt: Fr, 9 Dez 2011 10:30 am
Betreff: WG: Das ist der Kerl… (Einfach unglaublich)

Dr. Thebrath verhaftet!

Veröffentlicht am 9. Dezember 2011 by beamtendumm

Quantcast

Das ist das Amtsgericht Günzburg in Bayern. Ist das der Ort eines widerlichen Verbrechens an Dr. Bernward Thebrath? Ein Verbrechen, dass ein anderes Verbrechen dieses Gerichts vertuschen soll?
Oder geht es nur darum, dass man am 9.12.2011 die Immobilie des Dr. Thebrath „ungestört“ versteigern kann?
……………………………………………………………………………………………..

Und dieses Bild druckte die Augsburger Allgemeine von Klaus Jochen Weigand ab, der Direktor des Amtsgericht Günzburg ist. Dieses Gericht soll die Immobilie von Dr. Thebrath am 9.12.2011 versteigern.
Dr. Thebrath hatte deshalb das Amtsgericht aufgesucht und wollte eine Kopie des Geschäftsverteilungsplans. Dieser steht jedem Bürger zu, gegebenenfalls gegen Erstattung der Kopierkosten. Die Justizmitarbeiterin machte auch eine Kopie vom Geschäftsverteilungsplan. Doch statt der Kopie soll sie Dr. Thebrath das Original des Geschäftsverteilungsplan ausgehändigt haben.
……………………………………………………………………………………………..

Natürlich kann Dr. Thebrath nichts für das Unvermögen einer Justizangestellten. Besonders dumm an der Sache, der Geschäftsverteilungsplan zeigt Ungereimtheiten. Und das ist sicherlich noch sehr milde formuliert.

Per Mail wurde mir folgendes mitgeteilt:

Eigenartigerweise war auf der Seite mit den Unterschriften der fünf führenden“ Richter dieses Amtsgerichts Günzburg ein Name und eine Unterschrift mit Tippexstreifen überdeckt und eine neue Unterschrift mit Namensstempel gesetzt.

Das darf man wohl tatsächlich als „ungewöhnlich“ bezeichnen. Handelt es sich hierbei vielleicht um Urkundenfälschung? Erfahrungsgemäß ermittelt die Justiz nicht gerne gegen die Justiz, aber besonders gerne gegen Justizkritiker. Und Dr.  Thebrath bezeichnet sich sogar als „Systemerneuerer“.

Also wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen angeblicher Unterschlagung des Geschäftsverteilungsplan. Es ist bekanntlich ein großes bayrisches Verbrechen sich von einer Justizangestellten ein falsches Dokument, ein evtl. sogar gefälschtes Dokument, aushändigen zu lassen.
Lt. Mail gab es eine Verurteilung zu 80 Tagessätzen a 50 €. 4000 € soll es also kosten, wenn man von einer Justizangestellten ein falsches oder gefälschtes Dokument erhält. Gefälschte Originale sind halt in Bayern besonders wertvoll.
Allerdings habe ich diese Informationen bisher nur als Mail, bzw. aus dem Internet. Es gibt von meiner Seite dazu noch einige offene Fragen, da die gemachten Zeitangaben für mich nicht nachvollziehbar sind.
Im Sommer 2011 soll die Übergabe des Geschäftsverteilungsplan erfolgt sein. Das Verfahren soll bis zum OLG gegangen sein. Es ist somit bisher nicht nachvollziehbar, dass diesbezüglich jetzt schon eine Verhaftung durchgeführt worden sein könnte. Denn am 7.12.2011, zwei Tage vor dem Versteigerungstermin, wurde Dr.  Thebrath verhaftet. Die Verhaftung soll erfolgt sein, weil er die 4000 € Geldstrafe nicht bezahlt hat, bezahlen kann und bezahlen will.

Ich hoffe, dass ich hierzu in Kürze mehr erfahre und berichten kann.

Und das ist seine letzte bei mir eingegangene Nachricht:
Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 7. Dezember 2011 00:38
An: ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘poststelle@sta-mm.bayern.de’
Cc: ‘poststelle@ljk-ba.bayern.de’; ‘impressum@stmj.bayern.de’; ‘pressestelle@bgh.bund.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’; ‘internetredaktion@bayern.landtag.de’; ‘Barbara.Stamm@csu.de’; ‘poststelle@lg-mm.bayern.de’; ‘poststelle@jva-mm.bayern.de’; ‘wolfgang.schaeuble@bundestag.de’; ‘presse@bmj.bund.de’; ‘poststelle@olg-m.bayern.de’
Betreff: brisanter Nachschlag

 

Brisanter Nachschlag zum Schreiben der „Staatsanwaltschaft Memmingen“ v. 01.12.2011 

Das unten abgebildete und von der „Staatsanwaltschaft Memmingen“ verwendete Dienstsiegel ist in mehrfacher Hinsicht ungültig. Es trägt keine Siegel-Nr. und es gibt keine „Staatsanwaltschaft Bayern“, allenfalls eine „Staatsanwaltschaft Memmingen“, die richtigerweise nur „Anwaltschaft Memmingen im Verwaltungsgebiet Bayern der US-Amerikanischen Besatzungsmächte“ heißen dürfte!    – Vielen Dank für diesen Hinweis betreffs des „Privat-Siegels“ aus der breiten Leserschaft!

 

Wenn schon die „Staatsanwaltschaften“ die Öffentlichkeit täuschen und das hier ist nur ein Beispiel von vielen, was haben wir dann von diesem „Staat“ zu erwarten?

 

Damit die Sendung „Wetten das…?“ mit den neuem Moderator(in) ein Renner wird, kann jeder die Wette einreichen, daß kein Justizangehöriger oder Beamter die eidesstattliche Erklärung (s. Anlage) oder ähnliches unterschreiben wird. Sie werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlicht Wettkönig. Denn Justizangehörige, Beamte und Kollaborateure scheuen dieses Papier wie der Teufel das Weihwasser.

 

 

Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2011 11:44
An: ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘poststelle@sta-mm.bayern.de’
Cc: ‘poststelle@ljk-ba.bayern.de’; ‘impressum@stmj.bayern.de’; ‘pressestelle@bgh.bund.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’; ‘internetredaktion@bayern.landtag.de’; ‘Barbara.Stamm@csu.de’; ‘poststelle@lg-mm.bayern.de’; ‘poststelle@jva-mm.bayern.de’; ‘wolfgang.schaeuble@bundestag.de’; ‘presse@bmj.bund.de’; ‘poststelle@olg-m.bayern.de’
Betreff: Rechnung zum Strafbefehl und Ersatzfreiheitstrafe erneut vollständig zurückgewiesen

Entschuldigung: diesmal der pdf-Anhang mit allen 16 Seiten!  

Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Montag, 5. Dezember 2011 20:32
An: ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘poststelle@sta-mm.bayern.de’
Cc: ‘poststelle@ljk-ba.bayern.de’; ‘impressum@stmj.bayern.de’; ‘pressestelle@bgh.bund.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’; ‘internetredaktion@bayern.landtag.de’; ‘Barbara.stamm@csu.de’; ‘poststelle@lg-mm.bayern.de’; ‘poststelle@jva-mm.bayern.de’; ‘wolfgang.schaeuble@bundestag.de’; ‘presse@bmj.bund.de’; ‘poststelle@olg-m.bayern.de’
Betreff: Rechnung zum Strafbefehl und Ersatzfreiheitstrafe erneut vollständig zurückgewiesen

 

 …und noch einmal einer neuer „Offener Brief“ an die „Staatsanwaltschaft“  Memmingen

Bitte wiederum weit Verbreiten und Veröffentlichen!
Dr. Bernward Thebrath
Buchenweg 6D
-89350 Dürrlauingen

Dr. Bernward Thebrath • Buchenweg 6 • D-89350 Dürrlauingen

Frau Schwarz (Rechtspflegerin)

c/o Anwaltschaft Memmingen zugehörig dem Verwaltungsgebiet Bayern

„Staatsanwaltschaft Memmingen“

Hallhof 1+4

D-87700 Memmingen

per EINSCHREIBEN

Dürrlauingen, Montag, 05.Dezember 2011

vollständiges unheilbares Legitimationsdebakel

AZ: Qs 146/11 bzw. 2 Cs 113 Js 16604/10 AG Günzburg

hier: wiederholte Zurückweisung sowie Rücksendung Ihres Schreibens v. 01.12.2011

„…Tag du der Geburt des Herrn,
Heute bist du uns noch fern,
Aber Tannen, Engel, Fahnen
Lassen uns den Tag schon ahnen,
Und wir sehen schon den Stern.“
Theodor Fontane (1819-1898)

Sehr geehrte Frau vornamenlos Schwarz (Rechtspflegerin),sehr geehrter Herr Dr. vornamenlos Kreuzpoitner (Oberstaatsanwalt),

Ihr Schreiben v. 01.12.2011 müssen wir zurückweisen, da wir von Beginn an diese Angelegenheit zurückgewiesen haben, in der Sie private Schadensersatzanforderungen in Nötigung von Amtspersonen umdeuten, obwohl es keine Amtspersonen bei Ihnen gibt. Diese von Ihnen gestellten Schadensersatzforderungen in Höhe von 4.000 Euro wurden von Ihnen undifferenziert dargestellt. Allerdings wurden weder der Strafbefehl noch die Schadensersatzforderungen jemals anerkannt.

Daher weisen wir Strafbefehl und Rechnung immer und immer wieder zurück allein schon deshalb, weil diesen und Ihnen die gültige rechtsstaatliche Grundlage und Legitimation völlig fehlt. – Sie machen aus einer von Ihnen erstellten Rechnung einfach eine Geldstrafe. Wenn es um eine reine Geldstrafe geht, muß eine genau bezeichnete und durch gültige Gesetze unterlegte Straftat vorausgehen bzw. zugrunde liegen. Das ist aber nicht der Fall. Ist das nicht Gelderpressung einer hochkriminellen Vereinigung? Auch wurde diese Angelegenheit immer wieder von uns angefochten unter der Voraussetzung, daß es sich in diesem Verfahren um rechtsstaatlich ordentliche Behörden („Polizei“, „Staatsanwaltschaft“) und Gerichte handelt. Dies ist allerdings nicht der Fall.In den Schreiben v. 22.03.2011, 31.03.2011, 08.04.2011, 09.05.2011, 01.06.2011 sowie 2 Schreiben v. 06.10.2011 und am 07.11.2011, 14.11.2011, 23.11.2011 und zuletzt am 27.11.2011 haben wir jeweils nach der gültigen Rechtsgrundlage und nach der Legitimation der Behörden (Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft) gefragt.

Seite 1


-Seite 2-

zum Schreiben vom 05.12.2011

an die Staatsanwaltschaft Memmingen

Wir haben bis heute von Ihnen hierzu keine Aussage erhalten bzw. einen Widerspruch zu unseren schriftlichen dezidierten Vorträgen. Wer nicht widerspricht stimmt zu. Da Sie unseren Argumentationen zu keinem Zeitpunkt widersprochen haben, erklären Sie uns bitte ausführlich, weshalb sie sich überhaupt noch an uns wenden? Mit welcher uns gegenüber nachweislichen werthaltigen rechtsstaatlichen Legitimation können Sie das überhaupt tun?

Da Sie sich bis heute hartnäckig verweigern, gehen wir auch bei Ihnen („Staatsanwaltschaft Memmingen“, „Polizei“ und „Amtsgericht Günzburg“ sowie „Landgericht Memmingen“ und „Oberlandesgericht München“ etc.) von privaten Unternehmen des Verwaltungsgebiets Bayern [lt. Proklamation Nr. 2 und 4 (19.09.1945 bzw. 01.03.1947)] aus, denen wir uns nicht unterordnen müssen.

Der als der bedeutendste Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts bezeichnete Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen hat zur Nichtigkeit folgendes in seinem Buch “Wer soll Hüter der Verfassung sein” ausgeführt:

“Nichtigkeit bedeutet, daß ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so daß es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.”

“Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt, ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen, und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln.

Wir können uns mit diesen Aussagen identifizieren bis auf das Wort „Untertan“. Das Wort Untertan ist als überholt zu betrachten. Wir sind freie Menschen und niemand gegenüber Untertan. Dem Einzigen, dem wir Untertan sind, ist der himmlische Vater, Gott. Niemand ist höher oder niedriger der Andere. Denn ALLE sind aus der gleichen Quelle. Jeder sieht dieselbe Sonne, atmet dieselbe Luft.

Damit hat sich diese Angelegenheit hier zur Gelderpressung und angedrohter Gewalt sowie Internierung als politischen Gefangener bereits erledigt!   

Aus dokumentarischen Gründen legen wir noch auf folgende Feststellungen wert:

Wir weisen die Gelderpressung sowie Androhung von Gewalt und Zwangsinternierung unter Verletzung allgemeiner anerkannter Menschenrechte völkerrechtlich relevant in vollem Umfang zurück. Wir sind mit Ihnen zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag eingegangen, der Ihre Forderungen rechtfertigen täte. Wir, als Betroffener,………

Bitte Weiterlesen im pdf-Anhang! Der Brief ist im Original unterschrieben versandt worden.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernward Thebrath

Buchenweg 6D-89350 Dürrlauingen

Tel.: 0172/8217699

E-Mail: info@thebrath.de

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Virtuelles Hausverbot
Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des “Bundesverfassungsgerichts” (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen < (Persona non grata)!

Anlage:

Weitere Briefe von Dr. Bernward Thebrath  stelle ich in die Rubrik Offene Briefe ein. (B. L.)