21. November 2024

Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesagentur_f%C3%BCr_Arbeit

http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen

 

Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit Logo
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde selbstverwaltete Bundesoberbehörde
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Rechtsaufsicht)
Gründung 16. Juli 1927
Hauptsitz Nürnberg
Behördenleitung Frank-Jürgen Weise (Vorstandsvorsitzender)
Anzahl der Bediensteten 119.497[1]
Haushaltsvolumen 54,08 Mrd. Euro (2010)
Website www.arbeitsagentur.de

Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg. Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist die Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs nach dem Einkommensteuerrecht und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.

Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 108.781 Mitarbeitern (davon etwa 4.540 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als Regionaldirektionen bezeichnet, auf lokaler Ebene als Agenturen für Arbeit.

NW-Ansicht der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg im August 2010

Inhaltsverzeichnis

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Aufgaben und Zuständigkeiten [Bearbeiten]

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:

Zahlung von Entgeltersatzleistungen [Bearbeiten]

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung [Bearbeiten]

Förderung der Berufsausbildung [Bearbeiten]

Sonstige Aufgaben [Bearbeiten]

Ferner tritt die Bundesagentur für Arbeit im Ausland als Partner in der internationalen Arbeitsvermittlung und -verwaltung auf.[2]

SGB II [Bearbeiten]

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld, jedoch nicht für die Kosten der Unterkunft) sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger (Jobcenter) oder in getrennter Aufgabenwahrnehmung erfolgen.

Innere Struktur [Bearbeiten]

Agentur für Arbeit in Dortmund

Aufbau [Bearbeiten]

Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau.

Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Bis zum 31. Dezember 2003 lautete ihre Bezeichnung „Hauptstelle“.

Regionaldirektionen [Bearbeiten]

Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus. Gleichzeitig halten sie den Kontakt zu den Landesregierungen und stimmen sich mit diesen über Fragen der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik ab. Die zehn Regionaldirektionen decken das Bundesgebiet wie folgt ab:

  • Baden-Württemberg (in Stuttgart)
  • Bayern (in Nürnberg)
  • Berlin-Brandenburg (in Berlin)
  • Hessen (in Frankfurt)
  • Niedersachsen-Bremen (in Hannover)
  • Nordrhein-Westfalen (in Düsseldorf)
  • Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, in Kiel)
  • Rheinland-Pfalz-Saarland (in Saarbrücken)
  • Sachsen (in Chemnitz)
  • Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle)

176 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit 605 Geschäftsstellen die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um.

Besondere Dienststellen [Bearbeiten]

Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:

Mitglieder der obersten Leitung [Bearbeiten]

Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt und nicht in Sozialwahlen bestimmt. Darin unterscheidet sie sich von den anderen Sozialversicherungsträgern in Deutschland.[3]

Präsidenten 1952 bis 2002 [Bearbeiten]

50 Jahre Bundesanstalt für Arbeit, Deutsche Briefmarke 2002

An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:

Vorstände ab 2002 [Bearbeiten]

Nach den Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder keinen Beamtenstatus mehr aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten beziehen.

Die Mitglieder des Vorstands werden für jeweils fünf Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt (§ 382 SGB III).

Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:

2002–2004
2004–2006
seit Ende 2006

Verwaltungsrat [Bearbeiten]

Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung Bundesagentur für Arbeit. Er besteht drittelparitätisch aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Seine Hauptaufgaben sind[4]

  • die Überwachung der Arbeit des hauptamtlichen Vorstands,
  • die Beratung des Vorstands in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes,
  • die Feststellung des jährlich vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes der BA,
  • die Genehmigung des jährlichen Geschäftsberichts, den der Vorstand der Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorlegt.

Finanzierung [Bearbeiten]

Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erbracht. „Mini-Jobber“ zahlen keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein, erwerben aber auch keine Ansprüche. Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen. Abweichend von diesem Versicherungsprinzip erhält die BA jährlich einen Betrag aus den Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes, im Jahr 2009 werden dies 7,777 Milliarden Euro sein. Diese Finanzierungsbeteiligung wurde zum 1. Januar 2007 im Zuge der Beitragssenkung von 6,5 auf 4,5 Prozent eingeführt (§ 363 Abs. 1 SGB III).

Aufgrund der Wirtschaftskrise rechnet die BA im Haushaltsplan 2010 mit Ausgaben von 54 Mrd. Euro und Einnahmen von 36,1 Mrd. Euro mit einem Verlust von 17,8 Mrd. Euro.[5]

Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung lag 2010 bei 2,8 Prozent, 2011 erhöhte er sich auf 3,0 Prozent.

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld II) entstehen.

Nach § 364 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Haushaltsentwicklung [Bearbeiten]

Jahr Haushalt Beitragssatz
2005/2006 43,70 Mrd. 6,5 %
2007 43,70 Mrd. 4,2 %
2008 43,26 Mrd. 3,3 %
2009 45,60 Mrd. 3,0 %
2010 54,08 Mrd. 2,8 %
2011 42,00 Mrd. 3,0 %

Reform der Arbeitsverwaltung [Bearbeiten]

Interne Reformprojekte [Bearbeiten]

Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.

  • Interne strukturelle Reformen:
    • Bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand), das Projekt „Arbeitsamt 2000“ wurde in der Einführungsphase als nicht praxisgerecht abgebrochen
    • Einführung des „Arbeitgeber-Service“ und damit Trennung der Kundenbetreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
    • Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
    • Steigerung der Effizienz durch:
      • Abflachen der internen Hierarchien
      • Teamorientierte Organisation
      • Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
      • Ausgliederung/Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes in das „BA-Service-Haus“
      • Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
      • Modernisierung der IT-Infrastruktur durch Ausgliederung der IT aus dem Zentralamt und der Hauptstelle als „BA-IT-Systemhaus
    • Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
    • Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“ (VAM)
      • Vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      • Bessere Integration privater Stellenbörsen.
    • Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.
    • Einführung der telefonisch erreichbaren „Service Center“ (Call-Center), um es Vermittlungsfachkräften zu ermöglichen, sich mit terminiertem Zugang besser auf die Kundenbetreuung zu konzentrieren.
    • Einführung der SAP Business Suite (Vollanbindung ab 1. Januar 2011)

Reform der BA durch Gesetz [Bearbeiten]

Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.

Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern vielmehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte das soziale Sicherungssystem entlastet werden.

Da private Arbeitsvermittler ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, konnte auf diese Art eine zusätzliche Hilfe am Arbeitsmarkt etabliert werden. Die Vergütung der privaten Arbeitsvermittler wird unter bestimmten Voraussetzungen von der BA durch Vermittlungsgutscheine übernommen.

Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

  • Inhalte des Hartz-III-Gesetzes, die die Struktur der BA betreffen:
    • Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
    • Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
    • Selbstverwaltung:
      • Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
      • Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
      • die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
  • Haushalt der BA:
    • Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
    • Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zugute.
    • Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
  • Kontraktmanagement:
    • Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein „Agency-Modell“.
    • Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
    • Dasselbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
  • Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
  • Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
  • Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
    • die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) durch Prüfungen vor Ort wird von der Zollverwaltung übernommen.
    • die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, der keine Außenprüfungen erfordert, obliegt weiterhin der BA.

Des Weiteren enthält das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

Kritik an der Bundesagentur für Arbeit [Bearbeiten]

Bereits nach der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des Vorsitzenden der BA, Florian Gerster, erhoben einige Politiker wie z. B. Guido Westerwelle, Dirk Niebel (FDP) die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen.

Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob eine zentrale (wie die Bundesagentur für Arbeit) oder eine dezentrale (wie kommunale Träger) Organisationsstruktur besser geeignet sei, um auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Zum Teil wird auch die völlige Privatisierung des Vermittlungsbetriebes gefordert. Diese Option hat aber durch die geringen Vermittlungserfolge privater Träger zunächst einen Dämpfer erhalten.

Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahre 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Bewerber waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im BA-Aufsichtsrat, öffentlich die große Bedeutung erfolgreicher Vermittlung Arbeitsloser auf gemeldete offene Stellen für die Existenzberechtigung der BA heraus und bezeichnete die noch immer zu schlechte Vermittlungsleistung als die Achillesferse der BA (woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde). Die Bundesagentur für Arbeit kann natürlich selbst keine Arbeitsplätze schaffen, wohl aber den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt beschleunigen und passgenauer organisieren.

Weiterhin wird aber diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte.

Mit Einführung der neuen Strukturen wurden zum Beispiel auch praktisch alle branchenspezifischen Vermittlungseinheiten abgeschafft. So existiert nur noch eine regionale Zuordnung der Arbeitssuchenden zu ihren Sachbearbeitern und keine fachliche. Dabei ist es einem Vermittler kaum zuzumuten, alle Qualifikationen zu kennen und zu verstehen. Es ist völlig unklar, wie ein Kaufmann das Kompetenzprofil eines Werkzeugmachers oder eines IT-Experten lesen oder gar verstehen soll. Es ist aber seine Kernaufgabe Qualifikationen zu erkennen und in der Datenbank zu hinterlegen, weil ohne einen sorgfältigen Eintrag eine erfolgreiche Vermittlung durch die Arbeitsagentur praktisch unmöglich ist. Dann kommt es zu den mehrfach in der Presse kritisierten Fehlvermittlungsversuchen.

Auch die Tatsache, dass ein direkter Kontakt zwischen Arbeitgebern und Sachbearbeitern aus der Betreuung der Arbeitssuchenden grundsätzlich nicht möglich ist, erschwert eine Vermittlung nachhaltig. Oft würde nämlich der persönliche Eindruck von der Lernbereitschaft und dem Engagement der Arbeitssuchenden einen Arbeitgeber überzeugen, ihm auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber ausdrücklich nicht vorgesehen und kann nur auf dem informellen Wege erfolgen.

Das ARD-Fernsehmagazin Monitor kritisierte in der Sendung vom 13. August 2009, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft würde, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik, zudem wird die Bundesagentur finanziell entlastet. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden stieg von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008.[6]

Die Bundesagentur für Arbeit war 2009 mit 108.781 Bediensteten[1] einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Ähnlich viele Mitarbeiter haben BASF (104.779) und BMW (96.230). Dies gibt vielfach Anlass zur Kritik, dem Bürokratieabbau genau entgegen zu steuern und einer Kontrolle und Überregulierung der Menschen Vorschub zu leisten, sowie die Statistik der Arbeitslosigkeit auch darüber zu schönen.

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Bundesagentur für Arbeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Arbeitsamt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Medienberichte

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. a b PDF-Datei, 1 MB, Seite 16
  2. http://2010sdafrika.wordpress.com/2011/05/23/bundesagentur-fur-arbeit-arbeitsvermittlungsmodell-fur-sudafrika/
  3. „Wegen der Staatsnähe werden alle Mitglieder der Selbstverwaltung ernannt. Eine Wahl findet damit nicht statt.“, Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aufgerufen am 25. Februar 2011
  4. Bundesagentur für Arbeit: Selbstverwaltung, bundesagentur.de, aufgerufen am 27. Februar 2011
  5. Bundesagentur für Arbeit: BA rechnet mit Defizit von 17,8 Mrd. Euro, handelsblatt.de, 7. November 2009
  6. wdr.de, Monitor, 13. August 2009: Behindert nach Aktenlage: Wie Langzeitarbeitslose aus der Statistik verschwinden (27. Februar 2011: link tot, Beitrag nur noch als Thema in der Übersicht: wdr.de, Monitor, Rückschau, 2009: Sendung vom 13. August 2009
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